Insbesondere in der postoperativen Phase kann der temporäre Einsatz von Verbandmaterial, wie z.B. Mulltupfer oder Kom-pressen, zur Reinigung der Stomaumgebung, zum Auftragen von Hautschutzmitteln und zur Abdeckung des Stomas aus medizini-schen Gründen erforderlich sein. Diese Produkte gehören zur Hilfsmittelversorgung, sie unterliegen deshalb nicht der Zu-zahlungspflicht nach § 31 Abs. 2 SGB V und es erfolgt keine Listung. (vgl. Definition Produktgruppe 29 "Stomaartikel")
Code: 29.26.11.6998
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
NN
Aufnahmedatum
2018-07-24
Änderungsdatum
nicht besetzt