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Code: 30.29.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Produktmuster Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Ein Display zur Darstellung der technisch- und versorgungsrelevanten Informationen muss vorhanden sein. - Alle eingestellten Parameter müssen auch bei/nach Unterbrechung der Energieversorgung erhalten bleiben. - Elektronische Insulinpumpen müssen mehrfach verwendbar sein. - Die Insulinpumpe muss vor einer unbefugten Benutzung gesichert sein (mechanisch oder elektronisch). - Anzeige für die Restlaufzeit der Batterie/des Akkus Ein Alarmsystem, welches mindestens folgende Situationen berücksichtigt: - Fehlbedienung - Fehlförderung - Funktionsstörungen - Tragbares, netzunabhängiges Geräte Programmierbare Systeme mit mindestens folgenden Parametern: - Initialbolus - Konzentration des zu applizierenden Insulins - Bolusgröße - Basalrate (inaktivierbar) - Sperrintervalle - Limits zur Begrenzung von Höchstdosen Zusätzliche Anforderungen an 03.29.04.1 Insulinpumpen mit rtCGM-Schnittstelle: - Individuell einstellbare Grenzwerte für zu niedrige und zu hohe interstitielle Glukosewerte - Alarmfunktion warnt vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte - Akustische, taktile und optische Alarmfunktionen, von denen jeweils maximal zwei abschaltbar sein dürfen - Messdatenspeicher ohne weiteres Zubehör auslesbar Zusätzliche Anforderungen an 03.29.04.2 Insulinpumpen mit integriertem Blutzuckermessgerät: - Elektronische Anzeige der Blutzuckerwerte - Blutzuckermessgerät muss in der Insulinpumpe fest verbaut (integriert) sein. - Ergebnisanzeige muss in mg/dl und/oder mmol/l möglich sein, eine gleichzeitige Anzeige darf nicht möglich sein. - Messwertspeicher, welcher die gemessenen Daten registriert, muss vorhanden sein. - Der Messwertspeicher muss von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgelesen werden können. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V, insbesondere: - Betriebsspannungen - Elektrische Anschlussleistung - Frequenz - Batterietyp - Kapazität des internen Akkus - Maximale Betriebsdauer mit einer Akkuladung - Höhe - Tiefe - Breite oder - Länge - Durchmesser - Gewicht des Produktes - Displaygröße - Füllvolumen - Anschlüsse - Insulinstärke - Basalrate - Basalratenschritte - Bolusrate - Bolusratenschritte - Profile - Anzeige - Maximale Dosis - Genauigkeit - Sicherheitssystem - Alarmfunktion - Sonstige Sonderfunktionen - Pumpenkonzept (Funktionsbeschreibung z. B. Rollerpumpe, Peristaltikpumpe) Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angaben über die verschiedenen Alarm- und Sicherheitsvorkehrungen - Auflistung der zu verwendenden Überleitsysteme - Angaben zur Nutzungsdauer der Kanüle/des Schlauch-Systems - Auflistung der vom Hersteller empfohlenen/zugelassenen speziellen Zubehörteile - Angabe zu den zulässigen Insulinstärken - Technische Daten/Parameter - Reinigungshinweise - Wartungshinweise - Angabe der Nutzungsdauer - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt und/oder auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Es muss mindestens ein Akku/eine Batterie für die Insulinpumpe im Lieferumfang enthalten sein. - Bei einer akkubetriebenen Insulinpumpe muss mindestens ein Akku-Ladegerät für die Insulinpumpe im Lieferumfang enthalten sein.