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Code: 31.03.01.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung der orthopädischen Schuhe unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung der orthopädischen Schuhe unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Der orthopädische Maßschuh ist exakt über individuell hergestellten Leisten entsprechend den Größen- und Formverhältnissen des erkrankten oder form- und funktionsgestörten Fußes in handwerklicher Einzelanfertigung zu erstellen, wobei die Regeln der Statik und Dynamik des Fußes und das Therapieziel beim Schuhaufbau besonders zu berücksichtigen sind. Dies ist durch Abnahme der Maße sowie durch Belastungs- und dreidimensionalen Abdruck in entsprechender Höhe des zu versorgenden Fußes zu gewährleisten. - Der fertige Schuh muss aufgrund seiner Materialbeschaffenheit und Verarbeitung während des durchschnittlichen Gebrauchszeitraums seine funktionalen Eigenschaften beibehalten. - Dieser Schuh ist für die versorgungsbedürftige Seite das Ausgangsprodukt für ggf. erforderliche Zusatzarbeiten gemäß der Produktuntergruppe 31.03.02. - Die Art und Weise der Ausführung hat dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Die Grundkonfiguration des orthopädischen Maßschuhes besteht aus dem Schaft, der Fußbettung, dem Boden, der Sohle und dem Verschluss mit nachfolgend beschriebenen Eigenschaften. Schaft: - Die Herstellung hat nach den vorgegebenen Maßen des Fußes und des Leistens aus einem dem Gebrauchszweck entsprechenden Obermaterial, beim Straßen- und Hausschuh aus Leder, welches die allgemeine Nutzungsdauer nicht einschränkt, zu erfolgen. - Auch industriell gefertigte oder extern hergestellte Schäfte können verwendet werden, wenn die Qualitätsanforderungen eingehalten werden. - Die Fütterung besteht aus einem dem Gebrauchszweck entsprechenden Futtermaterial, beim Straßenschuh aus Leder und/oder Textilfutter, das abwaschbar und desinfizierbar beim Diabetes mellitus ist: - Der Schaft ist mit einer Lasche versehen, die zur Druckumverteilung unterpolstert ist. - Der Schaft wird als Halbschuh, knöchelübergreifend bis 15 cm oder als Stiefel mit bis 23 cm Schaft-Aufbauhöhe gefertigt. - Der Schaft ist mit einer nach beiden Seiten verlängerten und verstärkten Hinterkappe aus Leder oder/und aus thermoplastisch verformbaren und selbsttragenden Kunststoffen versehen. - Die Verbindung von Schaft, Boden und Sohle hat in dauerhafter, dem Therapieziel entsprechender Ausführung zu erfolgen. Fußbettung: - Die Fußbettung besteht aus einer langsohligen, der Fußform entsprechenden Ausgleichsbettung; bis 3,5 cm stark, aus formbeständigem Material, mit Abdeckung. - Die Fußbettung muss eine dem Versorgungsziel entsprechende Materialelastizität aufweisen. - Die Bettung muss aus dem Schuh herausnehmbar sein. Boden: - Die Brandsohle muss aus Leder oder anderen mit Leder hinsichtlich der Stabilität und den physiologischen Eigenschaften für orthopädische Straßen- und Hausschuhe vergleichbaren und geeigneten Materialien gefertigt sein. - Bei orthopädischen Turn-, Bade- und Interimsschuhen kann auch anderes, dem Versorgungsziel entsprechendes Brandsohlenmaterial verwendet werden. - Die Brandsohle muss mit einem Leder- oder Kunststoffrahmen versehen sein. - Vorhanden ist eine kurze Gelenkfeder aus Metall oder Kunststoff, mit Ausnahme der Badeschuhe. Sohle: - Die Laufsohle und der Absatz müssen aus Gummi, Leder oder anderen geeigneten Materialien gefertigt und dem Verwendungszweck der Versorgung angepasst sein. - Die Laufsohle muss mit einer Sohlenrolle, mindestens 3 mm stark, versehen werden. - Die Laufsohle kann einen Abroll- oder Pufferabsatz oder vorgezogenen Schlepp-, Steg-,Flügel- oder Keilabsatz aufweisen. - Bei orthopädischen Turn-, Bade- und Hausschuhen ist immer ein Keilabsatz erforderlich. Verschluss: - Die Schuhe sind mit einem dem Gebrauchszweck entsprechenden Verschluss (z. B. Schnürung, Klettverschluss, Reißverschluss) zu versehen. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Anforderung an die Produktart 31.03.01.0 Orthopädischer Straßenschuh: - Orthopädische Maßschuhe als Straßenschuhe haben eine Nutzungsdauer von mindestens zwei Jahren. Anforderung an die Produktarten 31.03.01.1 bis 3 Orthopädischer Hausschuh/Orthopädischer Sportschuh/Orthopädischer Badeschuh: - Orthopädische Maßschuhe als Hausschuhe, Sportschuhe oder Badeschuhe haben eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Anforderung an die Produktart 31.03.01.4 Orthopädischer Interimsschuh - Orthopädische Interimsschuhe haben eine Nutzungsdauer bis zur Übergabe der definitiven orthopädischen Maßschuhversorgung. Erfolgt keine Maßschuhversorgung in Form orthopädischer Straßenschuhe oder orthopädischer Hausschuhe, gilt die Nutzungsdauer von mindestens zwei Jahren. III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Einsatzbedingungen/-orte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Wartungshinweise - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung gemäß den medizinprodukterechtlichen Vorschriften VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 31.03.02.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1.Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Der Indikation entsprechend müssen alle Zusatzarbeiten gegenüber dem orthopädischen Maßschuh in seiner Grundversion (31.03.01) zusätzlich erforderlich sein, um den angestrebten therapeutischen Effekt zu erzielen. - Die Zusatzarbeiten sind entsprechend den Beschreibungen in den Konstruktionsmerkmalen der Einzelproduktlistung und handwerklich korrekt auszuführen. - Die Ausführung der Zusatzarbeiten am orthopädischen Schuh erfolgt unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG. III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen - Nicht besetzt III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen - Nicht besetzt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 31.03.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes Aufgrund § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr.1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes Aufgrund § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr.1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende zusätzliche Parameter belegen: Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.0 Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkband-Schädigung: - Eingearbeitete, herausnehmbare und anpassbare Schaftversteifungselemente an der Innen- und Außenseite des Schafts - Über den Knöchel reichender Schuhschaft Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.1Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung: - Eingearbeitete, herausnehmbare und anpassbare Schaftversteifungselemente an der Rückseite des Schaftes - Über den Knöchel reichender Schuhschaft Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.2 Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen: - Eingearbeitete, herausnehmbare und anpassbare Schaftversteifungselemente an der Innen-, Außen- und Rückseite des Schaftes - Über den Knöchel reichender Schuhschaft - Hohe, stabile Fersenkappe Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.4 Verbandschuhe (Kurzzeit/Langzeit): - Weite Öffnungsmöglichkeit und individuell regulierbarer Verschluss zur Aufnahme der verbundenen Füße - Herausnehmbare Sohle - Wetterfestes, dauerhaft haltbares Material an Schaft und Sohle - Waschbar und desinfizierbar mit haushaltsüblichen Mitteln entsprechend den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.5 Fußteil- Entlastungsschuhe: - Technische Vorrichtung als Stoßschutz für die Zehen - Fixierung des Schuhs durch Schaft und Verschlussmechanismus - Bei Vorfuß- und Fersen-Entlastungsschuhen nur mit durchgehender Fußplatte Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.7 Spezialschuhe über Beinorthese: - An den Stellen mit erhöhtem Verschleiß durch Bestandteile der Orthese müssen der Schaft und der Boden entsprechend verstärkt gearbeitet sein. Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.8 Höhenausgleichsschuhe: - Nahezu geschlossenes, die Ferse vollständig umschließendes Schuhschaftsystem, ggf. mit offen gestaltetem Zehenbereich - Vollständiger Höhenausgleich zu systemkonformen Therapieschuhen - Im Fersen- und Vorfußbereich abrollerleichternd gestaltete Sohle - Textiles, atmungsaktives und reinigungsfähiges Schaftmaterial - Regulierbarer Verschluss - Keine zusätzliche Verletzungsgefahr, z. B. Vermeidung von Umknicken durch sichere Sohlengestaltung und z. B. festen Sitz (Kraftschluss) am Fuß Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.9 Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung: - Eingearbeitete, anpassbare Schaftversteifungselemente an der Rückseite des Schaftes - Über Knöchel reichender Schuhschaft - Hohe, stabile Fersenkappe III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Fallserien/Anwendungsbeobachtungen Die Fallserien/Anwendungsbeobachtungen auf Basis von angemessenen medizinischen Bewertungen müssen belegen, dass mit den Therapieschuhen eine sachgerechte Versorgung im Sinne der spezifischen indikationsbezogenen Anforderungen erfolgen kann. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.0 Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkband-Schädigung: - Ausreichende Sicherung der Sprunggelenksweichteile durch anpassbare Schaftversteifungselemente Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.1 Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung: - Ausreichende Sicherung der Achillessehne durch anpassbare Schaftversteifungselemente Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.2 Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen: - Ausreichende Stabilisierung der Sprunggelenke durch gelenkumfassende Schaftversteifungen - Stabilisierung der Sprunggelenke von der Ferse bis zum Schaftrand Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.4 Verbandschuhe (Kurzzeit/Langzeit): - Zurichtungsmöglichkeit des Obermaterials - Ausreichendes Raumvolumen zur Aufnahme verbundener Füße - Zurichtungsmöglichkeit im Bodenbereich Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.5 Fußteil-Entlastungsschuh: - Stoßschutz zur Sicherung der Zehen - Sichere Fixierung des Schuhs an der Auftrittsfläche des Fußes Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.6 Korrektursicherungsschuhe: - Eingearbeitete Versteifungselemente (Überstemme bzw. Verlängerung der Hinterkappe) im medialen Bereich des Fußes bis über den Großzehenballen reichend - Hinterkappenversteifung (Fersenzwinge), Ferse geschlossen - Kindgerechte Passform unter Berücksichtigung verschiedener Fußweiten und -längen - Achsabweichung nach lateral mindestens 8° (bezogen auf „Normalachse", fußmittig) Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.7 Schuhe über Beinorthese: Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.8 Höhenausgleichsschuhe: - Ausreichender Höhenausgleich gegenüber systemkonformen Verbandschuhen, Vor- oder Rückfuß-Entlastungsschuhen zur Vermeidung eines Beckenschiefstandes - Keine zusätzliche Verletzungsgefahr, z. B. Vermeidung von Umknicken durch sichere Sohlengestaltung - Nachweis einer physiologischen, abrollerleichternden Sohlengestaltung - Fußgerechte Leistenform Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 31.03.03.9 Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung: - Ausreichende Stabilisierung bzw. Blockierung des oberen Sprunggelenks, um ein Absinken der Fußspitze zu vermeiden und die Folgen einer Peroneuslähmung auszugleichen - Indikationsgerechte Stabilisierung der Sprunggelenke von der Ferse bis zum Schaftrand(Hinterkappe) V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Angabe zu verwendeten Materialien - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt und/oder auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 31.03.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Die ärztlich verordneten orthopädischen Zurichtungen in Konfektionsschuhe sind dem Therapieziel entsprechend auszuführen und an geeigneten, umbaufähigen Konfektionsschuhen vorzunehmen. - Die orthopädischen Zurichtungen sind entsprechend den Beschreibungen in den Konstruktionsmerkmalen der Einzelproduktlistung und handwerklich korrekt mit geeignetem Material in die Konfektionsschuhe einzuarbeiten. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen - Nicht besetzt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 31.03.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit - Nicht besetzt II. Sicherheit - Nicht besetzt III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am orthopädischen Maßschuh müssen die therapeutische Funktion des Schuhs erhalten bzw. wiederherstellen. - Änderungen und Instandsetzungen am orthopädischen Maßschuh erfolgen unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen - Nicht besetzt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 31.03.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit - Nicht besetzt II. Sicherheit - Nicht besetzt III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Der Leisten für den orthopädischen Maßschuh ist in der funktionell günstigsten Stellung des Fußes entsprechend der Form, Funktion und der erforderlichen Korrekturstellung des zu versorgenden Fußes und, soweit aufgrund der Fußfehlform möglich, unter Beachtung der individuellen Anforderungen der Versicherten oder des Versicherten zu gestalten. Dies ist durch Abnahme der Maße und des Belastungsabdrucks, je nach Indikation als dreidimensionaler Abdruck zu gewährleisten. Der Leisten ist individuell, form - und passgerecht als - Halbschuhleisten mit Leistenkamm in Zweckform, - Knöchelleisten mit anatomischer Form der Knöchelgabel oder - Beinleisten in anatomischer Form des Unterschenkels zu fertigen. - Änderungen/Reparaturen am Leisten sind handwerksgerecht auszuführen. - Eine handwerksgerechte Weiterbearbeitung des Leistens nach den individuellen Gegebenheiten muss gewährleistet sein. - Der dreidimensionale Abdruck (Formabdruck) ist ein geeignetes Abdruckverfahren zur Erstellung eines Negativs zum Ausguss mit einem schnell härtenden, dann formstabilen Kunststoff. Leisten werden auch nach zweidimensionalem Abdruck, den Maßen des Fußes und dem Fußabdruck aus Holz gefräst. Es ist zu gewährleisten, dass der zu versorgende Fuß im Leisten in der funktionell günstigsten Stellung des Fußes abgebildet wird. - Der Leisten ist so zu fertigen, dass eine Wiederverwendung möglich ist, um neue orthopädische Maßschuhe zu fertigen. Er muss auch für die Herstellung eines Badeschuhes, eines Sportschuhs sowie zur späteren Nachlieferungen zur Erstellung orthopädischer Maßschuhe herangezogen werden können, d. h. auch eine spätere Nachbearbeitung und Adaption muss technisch möglich sein. Hierzu muss das Material über einen längeren Zeitraum genügend Formstabilität aufweisen. - Der Leisten ist vom Leistungserbringer mindestens sechs Jahre ab dem Versorgungsbeginn der Definitivversorgung aufzubewahren. Leisten aus dem dreidimensionalen Drucker erfordern vorab die dreidimensionale Vollfußscannung als Basis für die orthopädische Maßschuhfertigung. Der Fuß kann bis zu einer Höhe von 50 cm gescannt werden. Die Scannung beinhaltet zusätzlich das plantare klinische Bild des Fußes. Der Leisten wird aus Kunststoff gefräst und ist erstellbar als: - Halbschuhleisten mit Leistenkamm in Zweckform - Knöchelleisten mit anatomischer Form der Knöchelgabel - Beinleisten in anatomischer Form des Unterschenkels - Ist der Leisten gebrauchs-und funktionsfähig, ist er nicht zu ersetzen, sondern für weitere Versorgungen zu verwenden. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen - Nicht besetzt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 31.03.07.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes - Herstellung unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Diabetesadaptierte Fußbettung aus zur Druckumverteilung geeignetem Material in ausreichender Stärke und mit entsprechenden Dämpfungseigenschaften. - Diabetesadaptierte Fußbettung ca. 8-16 mm stark (am Scheitelpunkt der Rolle ca. 10-16 mm, am Fersenmittelpunkt ca. 8-12 mm) - Prüfung der Druckumverteilung - Dünnste Stelle mindestens 8 mm stark - Individueller Aufbau der Bettung aus mindestens 3 Schichten unterschiedlicher Shorehärte; zum Fuß weich, zur Brandsohle mit zunehmender Shorehärte, indikations- und gewichtsbezogene Materialauswahl, zusätzliche Punktentlastung bei Indikation, Unterbau stabilisierend - Keine Verwendung von industriell vorgefertigten Rohlingen - Die Bettung wird durch Tiefziehen über einem individuellen Fußmodell auf Basis eines Formabdrucks (z. B. Gipsabdruck) hergestellt und in den Schuh eingepasst. - Keine Pelotten oder Stufen in der Oberfläche - Keine Lederoberfläche - Diabetesgeeignetes Obermaterial - Abwaschbar und desinfizierbar - Individuell gefertigt III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Einsatzbedingungen/-orte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Wartungshinweise - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung gemäß den medizinprodukterechtlichen Vorschriften VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 31.03.08.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Geschlossenes Schuhschaftsystem, nicht fersen- und/oder zehenoffen gearbeitet, ohne Fensterung - Ausreichend Platz im gesamten Fußbereich in Länge, Höhe und Breite, um individuell hergestellten Einlagen/Bettungen ausreichend Raum zu bieten, Fußlänge plus 1,5 cm Übertrittmaß, plus ggf. schuhformbedingtes Übermaß, Höhe des Zehenraums mindestens 22 mm bei Frauen, mindestens 24 mm bei Männern, jeweils plus Zugabe für eine diabetesadaptierte Bettung. Der Vorderteil der Sohlenbahn soll der natürlichen Zehenlage entsprechen - Geringe Absatzhöhe und Fersensprengung, maximal 30 mm - Abrollerleichternd gestaltete Sohle zur Vorfußentlastung und Auftrittsdämpfung (Abrollfreiraum im Fersenbereich mindestens 10° Fersenhub der Sohle ab Fersenscheitelpunkt bis Sohlenende und im Vorfußbereich mindestens 14° (Vorfußhub/Spitzenhub der Sohle) ab Großzehengrundgelenk bis Sohlenanfang) - Schaftrandpolsterung für einen druckfreien Übergang in Verbindung mit weichadaptierten medialen und lateralen Quartieren incl. ventraler Polsterlasche - Nahtfreier Vorfußbereich (Zehenbox) - Sonstige Nähte (z. B. Derbypunkt) so gestaltet, dass keine Druckpunkte gesetzt werden und/oder Nähte den Fuß aufreiben können - Innenfutter, reinigungsfähig, feuchtes Auswischen/desinfizierbar, Reinigungsfähigkeit und Desinfizierbarkeit des Produktes mit handelsüblichen Haushaltsmitteln und Methoden - Innenfutter, nicht faltenbildend aus textilen Materialien - Verschluss- und Fixierungssystem durch Schnürung oder Klettverschluss - Die Spezialschuhe müssen mit einem Mehrweitensystem angeboten werden, mindestens drei Weiten jeweils für Damen- und Herrenschuhe. - Die Spezialschuhe verfügen über eine konfektionierte Weichpolstersohle, die herausnehmbar ist und durch eine diabetesadaptierte Fußbettung oder eine Weichpolsterbettung im Sinne der Produktgruppe 08 „Einlagen“ ersetzt werden kann. - Wetterbeständiges, feuchtigkeitsabweisendes Obermaterial, z. B. Leder III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Fallserien/Anwendungsbeobachtungen Die Fallserien/Anwendungsbeobachtungen auf Basis von angemessenen medizinischen Bewertungen müssen belegen, dass mit dem Spezialschuh bei diabetischem Fußsyndrom eine sachgerechte Versorgung im Sinne der spezifischen indikationsbezogenen Anforderungen beim diabetischen Fußsyndrom nach Fußulkus erfolgen kann. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten: - Indikationsgerechte Schuhgestaltung hinsichtlich Passform und Raumvolumen - Weite, variable Öffnungsmöglichkeit - Weicher Schuhschaft - Fußgerechte Leistenform - Stabile, der Ferse haltgebende Hinterkappe - Versteifte und verwringungsfrei/verwringungsarm gestaltete Sohle zur Fußentlastung - Geeignet zur Aufnahme von diabetesadaptierten Fußbettungen im Sinne dieser Produktgruppe oder Weichpolsterbettungen im Sinne der Produktgruppe 08 „Einlagen“ V. Anforderungen an die Produktinformationen - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Einsatzbedingungen/-orte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Die Lieferung erfolgt paarweise - Die Lieferung erfolgt immer mit konfektionierter Polstereinlage, ggf. als Platzhalter für eine diabetesadaptierte Fußbettung oder eine Weichbettungseinlage im Sinne der Produktgruppe 08 „Einlagen“