Aufbau des Verkürzungsausgleiches aus Kork oder anderen gleichwertigen Materialien auf die auszugleichende Höhe ab über 3,5 cm je angefangenem Zentimeter, ggf. Erhöhung der Hinterkappe und des Schaftes, incl. Vorfußausgleich und Abpolsterung, falls erforderlich. Nicht verrechenbar mit der Pos.-Nr. 31.03.02.2001
Code: 31.03.02.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2018-09-28
Änderungsdatum
2018-09-28