Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkband-Schädigung sind industriell konfektioniert hergestellte, erhöhte Stiefel (meist optisch einem Sportschuh ähnlich), bei denen eingearbeitete, herausnehmbare und anpassbare Verstärkungselemente die Sprunggelenke sichern. Diese Stabilisationsschuhe haben den Nachteil, dass sie nachts ausgezogen werden, bei plötzlicher Belastung des Fußes aber der Therapieerfolg gefährdet sein kann. Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkband-Schädigung sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh, mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Code: 31.03.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (hier des Gehens) bei schwerer Schädigung der Bänder des Sprunggelenks im Rahmen der konservativen oder postoperativen Behandlung oder bei spastischen Lähmungen (nach cerebralem Insult bzw. bei der infantilen Zerebralparese) als vorübergehende Sofortversorgung - Wenn die Versorgung mit Sprunggelenorthesen nicht ausreichend ist - Zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung sind industriell konfektioniert hergestellte, hohe Stiefel. Eingearbeitete, herausnehmbare und anpassbare Verstärkungselemente sichern die Achillessehne. Im vorderen Bereich ist eine stabile, formbare Lasche eingearbeitet. Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh, mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Code: 31.03.03.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Ruptur der Achillessehne im Rahmen der konservativen oder postoperativen Behandlung oder bei spastischen Lähmungen (nach cerebralem Insult bzw. bei der infantilen Zerebralparese) als vorübergehende Sofortversorgung - Wenn die Versorgung mit Sprunggelenkorthesen nicht ausreichend ist - Zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen sind industriell hergestellte, erhöhte Stiefel, bei denen austausch- und anpassbare Verstärkungselemente die Sprunggelenke sichern und eine erhöhte Fersenkappe eine vorhandene Fußheberschwäche ausgleicht. Eingearbeitete Verstärkungselemente sichern die Sprunggelenke, eine hohe Fersenkappe gleicht eine vorhandene Fußhebeschwäche aus. Die Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen im Sinn dieser Produktart sind nicht identisch mit Stabilisierungsschuhen bei Peroneuslähmung der Produktart 31.03.03.9. Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Code: 31.03.03.2000
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Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Lähmungen mit spastischer Komponente mit Tendenz zur Spitzfußstellung - Zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Nicht besetzt
Code: 31.03.03.3000
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Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Verbandschuhe bestehen in der Regel aus textilen Materialien, Kunstleder/Lederimitaten, atmungsaktivem Nylon. Sie sind weit zu öffnen und verfügen über ein ausreichendes Volumen zur Aufnahme des mit einem Wund- oder Polsterverband versehenen Fußes. Das Obermaterial erlaubt Anpassarbeiten, z. B. durch Zuschneiden. Verstellbare Klettverschlüsse ermöglichen eine notwendige Weitenregulierung und Befestigung und sichern einen stabilen Halt. Die Nähte sind weitgehend aus dem oberen Schuhbereich verbannt, um keine Druckstellen zu erzeugen. Die Sohle ist wasserfest und erlaubt eine Nutzung im Innen- und Außenbereich. Die Materialauswahl richtet sich nach dem Krankheitsbild, die Form und der Schnitt nach den motorischen Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten. Verbandschuhe sind nicht direkt auf der Haut zu tragen. Verbandschuhe sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am konfektionierten Schuh, mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation. Diabetesadaptierte Fußbettungen sind nicht mit Verbandschuhen kombinierbar.
Code: 31.03.03.4000
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Schädigungen der Haut und des Unterhautgewebes im Rahmen einer wenige Wochen oder längerfristig andauernden konservativen oder postoperativen Behandlung von Wunden mit ausgedehnten, ggf. gepolsterten Verbänden, deren Heilungsvorgang zumindest eine Teilbelastung des Fußes beim Gehen zulässt - Zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Der Fußteil-Entlastungsschuh wird als Vorfuß-Entlastungsschuh und als Fersen-Entlastungsschuh angeboten. Der Vorfuß-Entlastungsschuh umfasst die Ferse und Fußwurzel mit einem weichgepolsterten Schaft. Die Fersenkappe, Klettbänder und Verschlüsse verhindern ein Verrutschen im Schuh. Der Fersen-Entlastungsschuh umfasst den Knöchel und die Fußwurzel mit einem weich gepolsterten Schaft. Klettverschlüsse halten den Fuß in der vorgegebenen Position und verhindern ein Verrutschen im Schuh. Der Fußteil-Entlastungsschuh lässt den Vor- bzw. Rückfuß in der Schrittabfolge durch Vergrößerung der Absatzhöhe und Absatzneigung nach hinten zur Ferse hin nicht in Bodenkontakt kommen. Der Vorfußbereich ist gegen ungewolltes Anstoßen geschützt. Die nicht betroffene Seite ist zum Beinlängenausgleich mit einem Höhenausgleichsschuh oder orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh zu versorgen.
Code: 31.03.03.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei mäßig bis schwer ausgeprägten Schädigungen der Knochen, Fußgelenke, Muskeln, Bänder oder Sehnen des Fußes (wie Vorfuß- oder Rückfußoperation, Verletzung, Entzündung) im einer Rahmen konservativen oder postoperativen Behandlung zur Frühmobilisation bei noch vorhandener Belastungsfähigkeit des Fußes zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion Die entlastende Versorgung eines diabetischen Fußulkus ist nur indiziert, wenn ansonsten erforderliche Entlastungen (z. B. mit einem Vollkontaktgips oder einer vergleichbaren Orthese) definitiv nicht möglich sind. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Der Korrektursicherungsschuh dient bei Kleinkindern dem Erhalt der erzielten Korrektur einer Fußfehlstellung (Sichelfuß), nicht der Korrektur selbst. Die Versorgung erfolgt paarweise. Er ist mit verstärktem Innenrand gearbeitet und weicht axial nach dem Dreipunktprinzip nach lateral ab. Der Fuß findet durch die Auswahl der geeigneten Verschlussart optimalen Halt. Die Hinterkappe ist lateral vom Lisfranc’schen Gelenk bis medial in Höhe des Zehengrundgelenks durchgehend versteift (entspricht dem Dreipunkteprinzip). Durch die notwendige Montage der Hinterkappe auf einen brandsohlengezwickten Schuh (oder eine vergleichbare Technik) weist das Produkt eine hohe Stabilität auf. Der Kappenbereich ist abgepolstert, so dass der Fuß gegen Torsionskräfte zum Unterschenkel geschützt ist. Die Korrektur der Anti-Varusschuhe erfolgt bei einer Achsabweichung nach außen von mindestens 8° gegenüber einem Konfektionsschuh. Die Korrektursicherungsschuhe gibt es in Anti-Varus–Ausführung wie auch in Neutralstellung. Der Schuh in Neutralstellung ist gradachsig und beim Übergang hin zum „normalen“ Schuh zum Therapieende notwendig. Er wird auch bei einseitigen Versorgungen, wenn nur eine Seite therapiert wird, eingesetzt. Hier ist der Schuh in Neutralstellung entsprechend den exakten Größenverhältnissen auszuwählen, wobei ein optisch möglichst geringer Unterschied zum Versorgungsschuh bestehen sollte und die Statik und Dynamik des Fußes genauestens zu beachten sind. Den verschiedenen Bedürfnissen der Kleinkinder wird mit unterschiedlichen Laufsohlentypen- und –materialien Rechnung getragen.
Code: 31.03.03.6000
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Schädigungen der Fußstellung (Sichelfuß) und durchgeführter Korrektur im Vorschulalter, nach Beginn der Laufphase, - Wenn korrigierende Drei-Backen-Einlagen nicht mehr erforderlich sind - Zur Sicherung des Behandlungsergebnisses und Ermöglichung/Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Orthesenschuhe sind paarweise angebotene konfektionierte Schuhe. Als Spezialschuhe für den betroffenen Fuß weisen sie ein ausreichendes Volumen zur Aufnahme einer Orthese auf. Der nicht betroffene Fuß wird mit einem Neutralschuh versorgt, der in Form und Ausführung dem Schuh über der Beinorthese entspricht, der aber schlanker gearbeitet ist und über keine besondere Kappenform verfügt. Die Auftrittsfläche ist beim Orthesenschuh entsprechend vergrößert, der Schaft ist entsprechend stabil. Eine feste Fersenkappe bietet ausreichend Halt. Der Orthesenschuh ist ausreichend weit zu öffnen. Der Verschluss erlaubt eine gute Anpassung. Orthesenschuhe benötigen für die betroffene Seite auf Dauer funktionierende Kappen, damit der Fuß mit der Orthese Halt findet. Zusätzlichen Halt bietet der erhöhte Schaftrand. Orthesenschuhe werden in verschiedenen Weiten und Brandsohlenbreiten angeboten. Die verschiedenen Verschlussarten und angebotenen Weiten optimieren die Passform. Alle Orthesenschuhe sind mit einem widerstandsfähigen Futter ausgestattet. Die weite Schaftöffnung erleichtert den Einstieg. Der Heckeinstieg ermöglicht ein fast barrierefreies Anziehen der Schuhe. Der Schuh der Gegenseite muss ggf. eine orthesenbedingte Beinlängendifferenz ausgleichen (Schuhzurichtung). Orthesenschuhe sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh, mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Code: 31.03.03.7000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei mäßigen bis schweren Schädigungen der Knochen, Fußgelenke, Muskeln, Bänder oder Sehnen des Fußes und einer Versorgung mit Beinorthesen bei Kindern/Jugendlichen - Wenn ständig eine Orthese mit Fußteil am Fuß getragen werden muss und eine Aufnahme der Orthese in herkömmlichen Konfektionsschuhen nicht möglich ist - Zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion Schuhe über Beinorthesen sind nicht indiziert bei flexiblen oder dynamisch wirkenden Orthesen, weil dadurch die Wirkung der Orthesen aufgehoben werden kann. Nur in seltenen, speziell zu begründenden Einzelfällen sind auch im Erwachsenenalter Spezialschuhe über Beinorthesen erforderlich. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Der Höhenausgleichsschuh besteht aus einer abrollerleichternden 3 bis 5 cm starken Laufsohle, einem meist textilen, gepolsterten Schuhschaft, der mittels Klettverschluss oder anderen Fixiersystemen am Fuß befestigt wird. Beim Tragen von speziellen Verband- oder Entlastungsschuhen entsteht durch die 3 bis 5 cm starken Laufsohlen dieser Therapieschuhe eine Höhendifferenz zwischen dem gesunden und dem mit einem Therapieschuh versorgtem operierten, verletzten oder erkrankten Fuß/Bein. Dadurch kommt es zu einem Beckenschiefstand mit negativer Einwirkung auf das Knie- oder Hüftgelenk und auf die Wirbelsäule. Höhenausgleichsschuhe sollen diese Dysbalance ausgleichen. Bei einer Versorgung mit Therapieschuhen, die konstruktionsbedingt einen Beckenschiefstand verursachen, können Höhenausgleichsschuhe eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Therapieschuh und der Höhenausgleichsschuh immer aus der gleichen Serie eines Herstellers stammen. Nur so ist sichergestellt, dass Sohlengestaltung, Schaftaufbau und Fußfixierung mit dem Therapieschuh kompatibel sind. Durch diese Schuhkombination soll ein sicheres und physiologisch korrektes Gangbild erreicht und ein Beckenschiefstand vermieden werden. Der Höhenausgleichsschuh ist nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am konfektionierten Schuh der Produktuntergruppe 31.03.04. Vorrangig sind anstelle des Höhenausgleichsschuhs orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh für die nicht versorgungsbedürftige Seite einzusetzen.
Code: 31.03.03.8000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Versorgung mit Verbandschuhen, Vor- oder Rückfuß-Entlastungsschuhen die konstruktionsbedingt 3 bis 5 cm starke Sohlen aufweisen, zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion und Ausgleich eines behandlungsbedürftigen Beckenschiefstandes. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmungen sind industriell konfektioniert hergestellte, erhöhte Stiefel. Eingearbeitete Verstärkungselemente bzw. hochgezogene Fersenkappen im rückwärtigen Schaftanteil sichern das obere Sprunggelenk und gleichen eine vorhandene Fußheberschwäche aus, indem sie eine Plantarflexion über einen Knöchelgelenkwinkel von 90° hinaus verhindern und somit ein „Schleifen“ oder „Hängenbleiben“ der Fußspitze verhindern. Die Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung im Sinn dieser Produktart unterscheiden sich von Stabilisierungsschuhen bei Lähmungszuständen der Produktart 31.03.03.2 insbesondere durch die Art der Versteifungselemente. Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Code: 31.03.03.9000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Peroneuslähmungen mit spastischer Komponente mit Tendenz zur Spitzfußstellung ohne die Notwendigkeit der individuellen Anpassung der Versteifungselemente an anatomische Strukturen zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C