Die Erstellung des Leistens für den orthopädischen Maßschuh ist eine fachhandwerkliche Arbeit, die die Herstellung eines orthopädischen Maßschuhs erst ermöglicht. Der Leisten wird nach den Maßen des Fußes sowie nach Belastungs- und dreidimensionalem Abdruck in entsprechender Höhe individuell als Halbschuh-, Knöchel- oder Beinleisten hergestellt. Bei der Erstversorgung mit orthopädischen Maßschuhen ist immer eine individuelle Anfertigung des Leistens nach den Maßen der Versicherten oder des Versicherten erforderlich. Der Leisten dient dem Leistungserbringer als vereinfachtes Abbild des Fußes und als Modell, auf dem er den Schuh gestaltet. Leisten können so gefertigt werden, dass sie zerlegbar/gelappt sind, um sie später aus dem geformten Schuh zu entnehmen. Die Leistenform legt mit der Absatzsprengung auch die spätere Absatzhöhe des orthopädischen Maßschuhes fest. Bei einer erneuten Versorgung ist der vorhandene Leisten zu verwenden, auch bei geringfügig veränderter Deformierung des Fußes. Der Leisten kann z. B. durch Abraspeln und Feilen verkleinert oder durch Lederauflagen vergrößert werden. Bei größeren Veränderungen kann unter Umständen der vorhandene Leisten nach neuen Maßen umgestellt werden, sofern eine orthopädische Maßschuhversorgung vom Arzt wegen Fußveränderungen verordnet wird. Größere Veränderungen liegen vor, wenn der Fuß mindestens 1,5 cm dicker oder dünner bzw. mindestens 1,5 cm länger geworden ist. Der Leisten wird aus Holz, formstabilem Kunststoff oder aus bearbeitbarem Kunststoff (3 D-Drucker) individuell gefertigt.
Code: 31.03.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei jeder Erstversorgung und veränderter Indikation für orthopädische Maßschuhe, die die Verwendung des vorhandenen Leistens ausschließt, oder wenn eine Leistenumstellung nach neuen Maßen nicht möglich ist. Knöchel- oder Beinleisten sind nur erforderlich bei Lähmungsfüßen, bei Versteifungen (Arthrodesen) des Sprunggelenks, bei extremen Spitzfüßen (über 3 cm), wenn zusätzliche Verstärkungselemente eingebaut werden müssen, nach Amputationen, bei Elephantiasis. Eine Leistenumstellung muss ärztlich verordnet werden und kann nur für Kinder oder Erwachsene, bei denen der Fuß mindestens 1,5 cm dicker oder dünner bzw. mindestens 1,5 cm länger geworden ist, erfolgen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31A