Bei vom Arzt beschriebenen Fußveränderungen mit der Notwendigkeit, neue Schuhe herzustellen, sofern kein neuer Leisten erforderlich ist. Die Leistenumstellung muss ärztlich verordnet werden und kann für Erwachsene, bei denen der Fuß min. 1,5 cm länger, dicker oder dünner geworden ist, verordnet werden. Bei Kindern können kleinere Abstufungen, z.B. bedingt durch Wachstum oder anatomische Veränderungen, sinnvoll sein.
Code: 31.03.06.0004
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2018-09-28
Änderungsdatum
2018-09-28