Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom werden industriell hergestellt und bieten ausreichend Raum in Länge, Breite und Höhe, um Druckspitzen an der Fußsohle zu reduzieren und den Druck auf die Fußsohle gleichmäßig zu verteilen.
Diese Schuhe haben ausschließlich einen geschlossenen Schaft, der als Halbschuh oder als Knöchelschuh gearbeitet ist. Der Schuhschaft besteht aus weichem Leder und ist mit einem reinigungsfähigen Material gefüttert. Er weist keine offenliegenden Nähte oder andere Merkmale auf, die ggf. Druckstellen oder Ödeme (z. B. Fensterödeme) auslösen können. Im Fersenbereich ist der Schuhschaft so gestaltet, dass er eine sichere und feste Fersenführung ermöglicht, um den Schuh in der gewünschten Position am Fuß zu fixieren.
Die Laufsohle besteht aus auftrittsdämpfenden Materialien und ist durch eine besondere Gestaltung abrollerleichternd.
Die Versorgung mit Spezialschuhen erfolgt beidseitig, auch wenn der Hauptbefund nur eine Seite betrifft.
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom können durch orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh angepasst werden, um Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, zu beseitigen oder zu mindern (siehe Einzelproduktlistung).
Code:
31.03.08.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens).
Die Versorgung mit Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom kann bei Versicherten erfolgen, bei denen ein diabetisches Fußsyndrom nachgewiesen ist und ein Zustand nach abgeheiltem Fußulkus vorliegt, um das Auftreten eine Ulkusrezidives zu vermeiden.
Mit der Versorgung soll eine Reduktion der Druckspitzen und eine gleichmäßige Druckverteilung an der Fußsohle bei plantaren Ulcera (Druckentlastung mindestens 30%) erreichbar sein.
Eine Versorgung kann bei einem diabetischen Fußsyndrom auch in Betracht kommen zur Vermeidung von drohenden dorsalen Ulcera bei nicht ausreichender Zehenhöhe im einlagengerechten Konfektions-/Bequemschuh, z. B. bei ausgeprägten Krallen- oder Hammerzehen. Die Versorgung erfolgt paarweise.
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom sind nicht zur Behandlung eines diabetischen Fußulkus geeignet.
____________________________________________________
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31D