Abrechnungsposition für Haus- oder Krankenhausbesuch. Ist nur abrechnungsfähig, wenn der Versicherte aus medizinischen
Gründen nicht den Fachbetrieb aufsuchen kann.
Sonderarbeiten nach Kostenvoranschlag je nach Aufwand, (Arbeitszeit, Material, etc.)
Bei schweren Krankheitsbildern und/oder ungewöhnlichen Versorgungssituationen nach ausführlicher fachärztlicher Begründung