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Code: 32.04.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2021 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2021 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Konstruktionsbeschreibungen, - Technische Dokumentationen, - Gebrauchsanweisung, - Prospektmaterial, - Sonstige Eigenerklärungen des Herstellers Die Unterlagen/Herstellererklärungen müssen auch folgende Aussagen beinhalten: - Ermöglichung einer passiven, durch die CPM-Schiene gesteuerten Bewegung des Kniegelenkes - Anpassbarkeit der Gelenkachsen der CPM-Schiene an die anatomischen Bewegungsachsen der entsprechenden Gelenke - Auswechselbare, anatomisch geformte Lagerungselemente mit Fixiermöglichkeit der gelagerten Extremitäten - Feinstufige oder stufenlose Einstellbarkeit von Zeit, Geschwindigkeit und Bewegungsumfang - Zeitvorwahl für Gesamttrainingsdauer und Pausen zwischen den einzelnen Bewegungsabläufen - Für den Patienten in Behandlungsposition erreichbare Bedieneinheit - Möglichkeit für den Nutzer, per Nothandschalter die Bewegungsschiene sofort abzuschalten - Vor Erreichen des Umkehrpunktes muss die Geschwindigkeit automatisch reduziert und nach dem Umkehrpunkt kontinuierlich bis zum eingestellten Wert wieder erhöht werden. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Der mögliche Wiedereinsatz bei weiteren Patienten/Versicherten sowie die zum Wiedereinsatz erforderlichen Maßnahmen sind nachzuweisen durch: - Konstruktionsbeschreibungen, - Technische Dokumentationen, - Gebrauchsanweisung, - Prospektmaterial, - Sonstige Eigenerklärungen des Herstellers Die Unterlagen/Herstellererklärungen müssen folgende Informationen beinhalten: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein. - Verwendung von korrosionsgeschütztem Material - Wartungsfreie Gelenke und Lager IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Qualitativ angemessene biomechanische Studien oder - Studien zum Nachweis des medizinischen Nutzens Die Studien müssen insbesondere folgende Parameter belegen: - Die physiologische Gelenkachse des Kniegelenkes darf durch die Schiene nicht beeinträchtigt und Bandstrukturen nicht gefährdet werden. Die weitgehende Übereinstimmung der Gelenk-/Drehachse der Schiene mit den Bewegungsachsen der zu behandelnden Patienten ist durch geeignete Untersuchungen zu belegen. - Wirksames Lösen von Spasmen durch entsprechende Spasmenschaltung mit einstellbarer Ansprechschwelle im klinisch relevanten Bereich - Bedarfsgerechte Einstellmöglichkeit der Bewegungsparameter Zeit, Geschwindigkeit und Bewegungsumfang (Beugewinkel) - Kontinuierliche, bedarfsgerecht steuerbare, passive Kniegelenkbewegungen - Bewegungsumfang Kniestreckung/Neutralstellung/Kniebeugung: mindestens 0° - 0° - 100°. Die eingestellten Bewegungsumfänge sind mit einer Toleranz von +/-2° einzuhalten. V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Einsatzbedingungen/-orte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung gemäß medizinprodukterechtlichen Vorschriften VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt