Fremdkraftbetriebene Beintrainer ähneln in ihrer Konstruktion sogenannten Fahrradergometern. Sie besitzen jedoch keinen Sattel, da das Bewegungstraining sitzend aus dem Rollstuhl oder liegend durchgeführt wird. Bei fremdkraftbetriebenen Beintrainern bewegt ein Motor passiv beide Beine durch. Über eine Steuerelektronik können Motorgeschwindigkeit und Drehrichtung beeinflusst und überwacht werden. An den im Radius verstellbaren Tretkurbeln befinden sich Fußschalen, in denen die Füße fixiert und gelagert werden und die auch mit Beinführungen ausgestattet sein können. Fremdkraftbetriebene Beintrainer ermöglichen ein kontinuierliches Bewegen der Hüft-, Knie- und Sprunggelenke. Um eine weitestgehende Sicherheit der Versicherten oder des Versicherten zu gewährleisten, sind die Geräte mit einer Spasmenschaltung ausgerüstet, d. h. bei einer auftretenden Spastik wird das Gerät nicht einfach abgeschaltet oder fährt in der Bewegung ungehindert fort, sondern es wird durch eine Drehrichtungsänderung oder durch eine Pendelbewegungen etc. der Spastik entgegengewirkt. Dieser Vorgang wird elektronisch überwacht. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 32.06.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der neuromuskuloskeletalen und bewegungsbezogenen Funktionen der unteren Extremität (Muskelkraft, -tonus, -ausdauer, -koordination, Funktionen der Willkürbewegungen, Bewegungsmuster) mit Beeinträchtigung der Aktivitäten infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Trauma), des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrome bei spinalen Tumoren, Trauma), der Nervenwurzeln (z. B. Bandscheibenvorfall) oder neuromuskulärer Erkrankungen (z. B. Muskeldystrophien) - Zur passiven Unterstützung der Bewegung als Ergänzung zu Maßnahmen der Physiotherapie (Krankengymnastik, KG-ZNS) oder Ergotherapie (motorisch funktionelle Behandlung, sensomotorisch-perzeptive Behandlung) gemäß geltender Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sofern ein Synergismus nachweisbar ist Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 32A