Fremdkraftbetriebene Armtrainer ähneln in ihrer Konstruktion sogenannten Fahrradergometern. Das Bewegungstraining der Arme wird sitzend durchgeführt. Bei fremdkraftbetriebenen Armtrainern bewegt ein Motor passiv beide Arme durch. Fremdkraftbetriebene Armtrainer ermöglichen ein kontinuierliches Bewegen der Hand-, Arm- und Schultergelenke. Über eine Steuerelektronik können Motorgeschwindigkeit und Drehrichtung beeinflusst und überwacht werden. An den Handkurbeln befinden sich Handgriffe oder Armlagerungsschalen. Um eine weitestgehende Sicherheit der Versicherten oder des Versicherten zu gewährleisten, sind die Geräte mit einer Spasmenschaltung ausgerüstet, d. h. bei einer auftretenden Spastik wird das Gerät nicht einfach abgeschaltet oder fährt in der Bewegung ungehindert fort, sondern es wird durch eine Drehrichtungsänderung oder Pendelbewegungen etc. der Spastik entgegengewirkt. Dieser Vorgang wird elektronisch überwacht. Wenn eine eigenständige Abschaltung z. B. durch Fixierung der Arme o. Ä. nicht möglich ist, muss eine Betreuungsperson die Therapiephase überwachen. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 32.10.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der neuromuskuloskeletalen und bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremität (Muskelkraft, -tonus, -ausdauer, -koordination, Funktionen der Willkürbewegungen, Bewegungsmuster) mit Beeinträchtigung der Aktivitäten infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Trauma), des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrome bei spinalen Tumoren, Trauma), der Nervenwurzeln (z. B. Bandscheibenvorfall) oder neuromuskulären Erkrankungen (z. B. Muskeldystrophien) - Zur passiven Unterstützung der Bewegung als Ergänzung zu Maßnahmen der Physiotherapie (Krankengymnastik, KG-ZNS) oder Ergotherapie (motorisch funktionelle Behandlung, sensomotorisch-perzeptive Behandlung) gemäß geltender Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sofern ein Synergismus nachweisbar ist. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 32A