Zur zeitnahen Defektdeckung nach chirurgischer Resektion im Kopf-Halsbereich werden Interimsepithesen eingesetzt, um Radio- oder Chemotherapiezyklen zu überbrücken. Das betroffene Haut- und Knochenareal muss sich nach den Zyklen in der Regel ca. 6 Monate erholen, bis eine definitive epithetische Versorgung erfolgen kann. Bei Knochenimplantaten dienen Interimsversorgungen dem nötigen Schutz in der Einheilphase (Osseointegration, je nach Knochenqualität individuell festzulegen). Durch die Interimsversorgung ist es möglich, ein Zeitfenster bis zu 12 Monaten zu überbrücken.
Code:
35.17.05.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Defektabdeckung nach chirurgischen Resektionen im Kopf-Halsbereich als Sofortversorgung zur zeitlichen Überbrückung von Radio– oder Chemotherapiebehandlungen und zum Schutz während der Einheilphase (Osseointegration) bei Knochenimplantaten
Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V:
24F