Bei Implantatfixierungen gewährleisten Magnete auf Implantaten den sicheren Halt der Epithese. Die Implantate werden chirurgisch in den Knochen eingesetzt (inseriert) werden. Nach einer individuellen Phase der Einheilung können die Implantate belastet und mit Magneten versehen werden (Primärmagnete). Die Sekundärmagnete werden in den alloplastischen Ersatz, die Epithese, eingearbeitet. Die Implantate und an ihnen befestigen Primärmagnete werden im Rahmen chirurgischer Eingriffe eingesetzt und sind daher nicht Bestandteil der Hilfsmittelversorgung, sondern unterfallen den Leistungs- und Vergütungsregelungen für die ambulante bzw. stationäre ärztliche Behandlung. Implantatfixierte Epithesen sind in der Regel leicht zu handhaben und anzulegen. Die Durchtrittsstelle der Implantate durch die Haut muss allerdings regelmäßig gesäubert und gepflegt werden, da sonst Entzündungen auftreten können, die im Extremfall den umliegenden Knochen zerstören und zur Lockerung oder gar zum Verlust der Implantate führen können.
Code: 35.99.99.0000
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nicht besetzt
Indikation
Die Indikationen entsprechen denen der jeweiligen Epithese. Geeignet sind Implantatfixierungen insbesondere für Epithesen im Gesichtsbereich. Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V: 24F
Bei Brillen-Fixationen dient ein Brillengestell dem Halt der Epithese am Defekt. Die Epithese ist fest mit der Brille verbunden. Wird die Brille abgenommen, wird daher auch immer die Epithese entfernt. Das Gewicht von Brille und Epithese beeinflusst den sicheren Halt der Eptithese.
Code: 35.99.99.1000
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nicht besetzt
Indikation
Die Indikationen entsprechen denen der jeweiligen Epithese. Brillen-Fixationen können im Orbita- und Nasenbereich verwendet werden und kommen vor allem bei Patienten zum Einsatz, bei denen Implantate nicht oder z.B. während einer Chemo- oder Radiotherapie noch nicht zur Anwendung kommen können. Geeignet sind diese Fixierungen u.a. für: - Orbita-Epithesen - Nasen-Epithesen - Ohrenteil-Epithesen Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V: 24F
Die Position ist abrechenbar, wenn eine Verbindung zum Obturator herzustellen ist.
Code: 35.99.99.2000
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nicht besetzt
Indikation
Die Indikationen entsprechen denen der jeweiligen Epithese. Hinzu kommt die Notwendigkeit der Verbindung der Epithese mit einem Obturator. Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V: 24F
Die Fixierung mittels Hautkleber ist besonders bei kleinen Defekten und/oder Interimsversorgungen eine geeignete Fixationsmöglichkeit. Die Epithese wird mit medizinischem Silikonkleber am gesunden, angrenzenden Hautareal befestigt und zur Reinigung entfernt. Da der Hautkleber seine Festigkeit verliert, muss er regelmäßig von der Epithese mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt und zur erneuten Fixierung der Epithese neu aufgetragen werden.
Code: 35.99.99.3000
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nicht besetzt
Indikation
Die Indikationen entsprechen denen der jeweiligen Epithese. Geeignet sind Klebe-Befestigungen u.a. für: - Orbita-Epithesen - Nasen-Epithesen - Ohren-Epithesen - Brust-Epithesen - Genitalepithesen Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V: 24F/24G
Die Position ist abrechenbar, wenn bedingt durch anatomische Veränderungen des zu versorgenden Defekts die Epithese angepasst werden muss. Hierunter fallen nicht die Korrekturanpassungen im Rahmen der primären Erstellung der Epithese.
Code: 35.99.99.4000
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nicht besetzt
Indikation
Epithesen-Anpassung nach anatomischen Veränderungen des zu versorgenden Defekts Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V: 24F/24G