No available description.

Code: 38.89.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene mediziniche Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende zusätzliche Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Freischwung mindestens 8° Retroversion und 20° Anteversion - Einstellbares Reibemoment/Widerstand Zusätzliche Anforderungen an 38.89.01.1 Passiv, Schulterpassteil, mit Sperre: Nachzuweisen ist: - Manuelle Sperrfunktion des Gelenks in einer oder mehreren Gelenkstellung/en - Manuelle Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion durch die kontralaterale Hand Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen. Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Freischwung mit geeignetem Widerstand für ein passives gangsynchrones Mitschwingen des prothetischen Armes beim Gehen. 38.89.01.1 Zusätzliche Anforderungen für Passiv, Schulterpassteil, mit Sperre: Nachzuweisen ist: - Manuelle Sperrfunktion des Gelenks in einer oder mehreren Gelenkstellung/en - Manuelle Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 38.89.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Freischwung mindestens 8° Retroversion und 20° Anteversion - Einstellbares Reibemoment/Widerstand - Elektrische Sperrfunktion des Gelenks in einer oder mehreren Gelenkstellung/en - Elektrische Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion - Mindestwert einer Betätigungskraft oder eines Betätigungsmoments, die/das auf das Betätigungselement des Steuer- oder Betätigungsmechanismus aufzubringen ist, beträgt mindestens 5 N oder 0,1 Nm - Mobile, von der Zufuhr elektrischer Energie unabhängige Verwendung muss möglich sein - Angabe der Lautstärke in Dezibel (db) bei Nutzung der elektrischen Sperrfunktion Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Freischwung mit geeignetem Widerstand für ein passives gangsynchrones Mitschwingen des prothetischen Armes beim Gehen. - Elektrische Sperrfunktion des Gelenks in einer oder mehreren Gelenkstellung/en - Elektrische Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt