Passive freischwingende Schulterpassteile mit Sperrfunktion dienen der Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes und der funktionellen Verbesserung. Die unkomplizierte Handhabung steht im Vordergrund. Die äußere Form der prothetischen Schulter orientiert sich an der Anatomie der menschlichen Schulter.
Die prothetische Schulter schwingt während des Ganges mit und kann bei Bedarf von der kontralateralen Hand in eine Flexionsstellung gebracht und arretiert werden. Eine Fest- oder Freistellung des Schulterpassteils kann teilweise auch durch bestimmte Bewegungen des Oberkörpers erfolgen.
Neben der Anteversion und Retroversion können Schulterpassteile eine Abduktion/Adduktion und ggf. auch eine zusätzliche Innen- und Außenrotation ausführen. Die Freiheitsgrade werden durch definierte Achsen bestimmt oder durch ein Kugelgelenk umgesetzt.
Der Widerstand im Freischwung kann durch medizintechnisches Personal individuell angepasst werden.
Das Schulterpassteil ist sowohl im proximalen als auch im distalen Bereich mit einer Vorrichtung zur weiteren Adaption von Passteilen oder eines Schaftes zu versehen.
Code:
38.89.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen des Oberarmes einschliesslich des Schultergelenks
und Versorgung mit einer Habitus- oder Hybrid-Armprothese kann ein passives freischwingendes Schulterpassteil mit Sperrfunktion Bestandteil der Prothese sein, insbesondere:
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Prothese ohne dieses Passteil nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zum zielgerichteten Greifen von (leichten) Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
- zur Stabilisierung des Armes beim Halten, Heben und Tragen von (leichten) Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
- zur aktiven Wiederherstellung des Gegengriffs in unterschiedlichen Höhen
und/oder
2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
und
3) zur Balancierung des Körpergewichtes
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A