Der Eingussring wird in Faserverbundwerkstoffschäfte einlaminiert oder eingeklebt zur Verbindung der individuellen Prothesenkomponenten (Schaft) mit den industriell gefertigten Passteilen. Zur formschlüssigen Verbindung zum Schaft sind in der Regel auf der Außenseite Nuten und Riffelungen eingebracht. Die Befestigung der Passteile erfolgt durch Klemmung oder Verschraubung mit dem Eingussring. Eingussringe bestehen in der Regel aus Aluminium oder Kunststoff.
Code: 38.90.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten und prothetischer Versorgung dienen Eingussringe als Bauteile der Prothese zur unlösbaren Verbindung des Prothesenschaftes mit einem Passteil. Vorteil: Reduzierung der Einbauhöhe. Nachteil: Die Versicherte oder der Versicherte kann Passteile nicht selbstständig austauschen (z. B. myoelektrisches Handgelenk gegen Greifer). ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A