Zugbandagen dienen der Übertragung von Bewegungen und Kräften des Stumpfes, des Schultergürtels und des Rumpfes auf die Prothese. Darüber hinaus gewährleisten sie einen zusätzlichen Halt der Prothese. Bei Eigenkraftprothesen erfolgt die Kraftübertragung der Bewegung in der Regel durch die Verbindung der Bandage mit Gurten und Kabelzügen an der Prothese. Bei Fremdkraftprothesen werden über die Zugbandage die Zugschalter angesteuert. Vorgefertigte Zugbandagen ermöglichen eine einfache und schnelle Anfertigung und Anpassung. Sie werden in der Regel im Bereich der Oberarmamputation in Zweizugbandagen und Dreizugbandagen eingeteilt. Bei einer Unterarmamputation können zusätzlich Neunerbandagen und Achterbandagen zum Einsatz kommen. Die Verbindung zwischen Achselgurt und Bandagengurten mit Kabelführung geschieht in der Regel über einen Bandagenring. Wird ein durchgehender Zug gewählt, wird in der Regel ein Doppelgummigurt mit innenlaufendem Zugkabel gewählt. In der Regel lässt sich die Zugbandage zusätzlich durch Schiebeschnallen oder Ähnliches in der Länge verstellen. Die Zugbandagen bestehen aus waschbaren Textilien und austauschbaren Achselpolstern.
Code: 38.90.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten und Versorgung mit einer Eigenkraft-, Fremdkraft- oder Hybrid-Armprothese dienen Zugbandagen als Bauteil der Prothese 1) zur Übertragung von Bewegungen und Kräften des Stumpfes, des Schultergürtels oder des Rumpfes auf die Prothese, und 2) zur Fixierung der Prothese am Stumpf/Körper. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A