Fremdkraftbetriebene Prothesen benötigen einen Akkumulator als Energiequelle. Abhängig vom System werden 4,8/6,0/7,4/10,8 oder 12 V Spannung benötigt.
Es kommen Materialien aus Nickel-Metall-Hydrid (NiMH) und Lithium-Ionen (Li-Ion) zum Einsatz.
Bei wechselbaren Akkusystemen wird ein entsprechender Einlegerahmen in die Prothese integriert. Hierfür muss ausreichend Platz zum Einbau des Einlegerahmens vorhanden sein und die myoelektrischen Bauteile dürfen nicht zu viel Strom benötigen.
Die Ladung erfolgt über ein Ladegerät, in das der Akku eingelegt werden muss.
Code:
38.90.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten und prothetischer Versorgung mit Nutzung eines Fremdkraft-Passteils dienen Akkumulatoren als Energiequelle.
Wechselbare Akkusysteme sind aufgrund
- der durch den Einlegerahmen bedingten größeren Bauhöhe und
- der geringeren Ladekapazität
vor allem indiziert bei
1) Kurzstumpfversorgungen,
2) nicht allzu hohem Strombedarf des Fremdkraft-Passteils.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A