Akku-Ladesysteme dienen zum Aufladen der integrierten oder wechselbaren Akkusysteme.
Ladegeräte für die wechselbaren Akkusysteme bieten Platz für bis zu zwei Wechselakkus.
Ein integriertes Akkusystem besitzt eine im Schaft integrierte Ladebuchse; der Ladestecker des Ladegerätes wird dort in der Regel über einen Magnetverschluss angeschlossen.
Die Ladegeräte lassen sich an 110- und/oder 220-Volt-Stromnetze anschließen und/oder über 12-Volt-Anschlüsse.
Code:
38.90.05.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten und prothetischer Versorgung mit Nutzung eines Fremdkraft-Passteils dienen Akkumulatoren als Energiequelle. Durch Akku-Ladesysteme werden die integrierten oder wechselbaren Akkusysteme wieder mit Strom aufgeladen.
____________________________________________________
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A