Der Prothesenschaft nach Handgelenksexartikulation besteht in der Regel aus einem Innenschaft und einem rigiden Außenschaft. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig birnenförmig. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der noch vorhandenen Gelenke sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb ist das Schaftsystem in der Regel auf den Unterarm beschränkt. Die Randgestaltung im proximalen Schaftbereich orientiert sich an der Anatomie der Versicherten oder des Versicherten. Des Weiteren sollte die kaum eingeschränkte Pro- und Supination im Unterarm in ihrem Bewegungsumfang möglichst nicht beeinträchtigt werden.
Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft.
Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert.
Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff.
Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Flexibler Innenschaft (38.07.98.0)
- Silikon-Kontaktschaft (38.07.98.1)
- Weichwandinnenschaft (38.07.98.2)
- Liner (38.07.98.3)
- Testschaft (38.07.98.4)
- Verstellbares Schaftsystem (38.07.98.5)
- Haltebandage (38.07.98.6)
- Sonstige Zusätze (38.07.98.9)
Code:
38.07.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen der kompletten Hand insbesondere
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Handexartikulationsprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens der betroffenen Hand
- zur Wiederherstellung der passiven Opposition
- zum bimanuellen Handling
- als Gegenhalt für die andere Hand
und
2) zur Balancierung des Körpergewichtes
und/oder
3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A