Der Prothesenschaft bei Schulterexartikulation oder Amputation im Bereich des Schultergürtels umschließt den gesamten Stumpf und einen Teil des Thorax. Die Kontaktfläche mit dem Thorax nimmt mit zunehmender Amputationshöhe stetig zu. Das Schaftsystem ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Beeinflussung der Thoraxbeweglichkeit sollte so gering wie möglich gehalten werden. Das Schaftsystem wird in der Regel immer über eine Haltebandage oder Steuerungsbandage an der kontralateralen Seite fixiert. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Die weiteren spezifischen Bestimmungen an die Schaftkonstruktionen sind entsprechend der Produktarten 38.08.01.0, 38.08.02.0 und 38.08.03.0 zu entnehmen. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.09.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.09.98.1) - Testschaft (38.09.98.2) - Prothesenverkleidung (38.09.98.3) - Verstellbares Schaftsystem (38.09.98.4) - Haltebandage (38.09.98.5) - Steuerungsbandage (38.09.98.6) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.09.98.7) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) mechatronischer Ellenbogen (38.09.98.8) - Sonstige Zusätze (38.09.98.9)
Code: 38.09.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des kompletten Oberarmes, Fehlen von Teilen des Schultergürtels oder des kompletten Schultergürtels insbesondere 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne diese Prothese, bzw. mit einer Habitus- oder Eigenkraftprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen - Schulterkappen stellen die Symmetrie des Rumpfes wieder her, damit Kleidung Halt findet und symmetrisch getragen werden kann. Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A