Der Prothesenschaft nach Amputation im Bereich der MCP-Gelenklinie besteht in der Regel aus einem Innenschaft und einem rigiden Außenschaft. Bei der Schaftkonstruktion ist darauf zu achten, dass noch intakte Handsegmente in ihrer Funktion nicht geschwächt oder eingeschränkt werden. Um die wirkenden Kräfte der Prothese beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen aufnehmen zu können, wird die Mittelhand in die Schaftkonstruktion miteingeschlossen. Bei der Herstellung des Schaftsystems erfolgt, wenn möglich, die Integration der Steuereinheit und des Akkus im dorsalen Mittelhandbereich. Des Weiteren ist auf die Integration und richtige Positionierung der Elektroden/Drucksensoren zu achten. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes und der beteiligten Handbereiche. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettung Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.80.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.80.98.4) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Code: 38.80.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen eines oder mehrerer Langfinger oder des Daumens insbesondere: 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Fremdkraft-Fingerprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese bzw. mit einer alternativen Prothese, nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der aktiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - ggf. zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Teilhandamputation besteht in der Regel aus einem Innenschaft und einem rigiden Außenschaft. Ggf. erfolgt die Schaftkonstruktion bei besonders kurzen oder kleinen Stümpfen handgelenksübergreifend. Bei der Schaftkonstruktion ist darauf zu achten, dass noch intakte Handsegmente in ihrer Funktion nicht geschwächt oder eingeschränkt werden. Um die wirkenden Kräfte der Prothese beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen aufnehmen zu können, wird die Mittelhand und ggf. der Unterarm in die Schaftkonstruktion miteingeschlossen. Bei der Herstellung des Schaftsystems erfolgt, wenn möglich, die Integration der Steuereinheit und des Akkus im dorsalen Mittelhandbereich. Ist dies aufgrund eines besonders kurzen oder kleinen Stumpfes nicht möglich, findet die Integration durch die Konstruktion eines handgelenksübergreifenden Schaftsystems im Unterarmbereich statt. Des Weiteren ist auf die Integration und richtige Positionierung der Elektroden/Drucksensoren zu achten. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes und der beteiligten Handbereiche. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettung Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.80.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.80.98.4) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Code: 38.80.03.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen eines Teils der Hand insbesondere: 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Fremdkraft-Teilhandprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese, bzw. mit einer alternativen Prothese, nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der aktiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - ggf. zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A