Der Prothesenschaft nach transradialer Amputation im distalen Drittel des Unterarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel auf den Unterarm beschränkt. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig zylindrisch oder birnenförmig. Die Beeinflussung der Beweglichkeit von den noch vorhandenen Gelenken sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb ist das Schaftsystem in der Regel auf den Unterarm beschränkt. Die Randgestaltung im proximalen Schaftbereich orientiert sich an der Anatomie der Versicherten oder des Versicherten. Des Weiteren sollte die kaum eingeschränkte Pro- und Supination im Unterarm in ihrem Bewegungsumfang möglichst nicht beeinträchtigt werden. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.81.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.81.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.81.98.2) - Liner (38.81.98.3) - Testschaft (38.81.98.4) - Prothesenverkleidung (38.81.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.81.98.6) - Oberarmhülse (38.81.98.7) - Haltebandage (38.81.98.8) - Steuerungsbandage (38.81.98.9) - Sonstige Zusätze (38.81.99.1)
Code: 38.81.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Unterarmes im körperfernen Drittel mit langem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Unterarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach transradialer Amputation im mittleren Drittel des Unterarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel ellenbogenübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig zylindrisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit von den noch vorhandenen Gelenken sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb darf das Olecranon nicht zu stark umgriffen und der Beugesehnenausschnitt nicht zu gering gewählt werden. Die Steuerungsbandage kann zusätzlich zur Fixierung des Schaftes beitragen. Darüber hinaus verleiht die supracondyläre Bettung zusätzlichen Halt. Des Weiteren sollte die eingeschränkte, aber noch vorhandene Pro- und Supination im Unterarm in ihrem Bewegungsumfang möglichst nicht beeinträchtigt werden. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.81.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.81.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.81.98.2) - Liner (38.81.98.3) - Testschaft (38.81.98.4) - Prothesenverkleidung (38.81.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.81.98.6) - Oberarmhülse (38.81.98.7) - Haltebandage (38.81.98.8) - Steuerungsbandage (38.81.98.9) - Sonstige Zusätze (38.81.99.1)
Code: 38.81.02.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Unterarmes im mittleren Drittel mit mittellangem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Unterarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach transradialer Amputation in der distalen Hälfte des proximalen Drittels des Unterarmschaftsystem umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel ellenbogenübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit von den noch vorhandenen Gelenken sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb darf das Olecranon nicht zu stark umgriffen und der Beugesehnenausschnitt nicht zu gering gewählt werden. Die supracondyläre Bettung verleiht dem Prothesenschaft zusätzlich Halt und unterstützt die Schafthaftung, so dass die Steuerungsbandage lediglich zur Steuerung dient und keine fixierende Wirkung erzielen muss. Eine Pro- und Supination ist in der Regel nicht mehr möglich. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.81.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.81.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.81.98.2) - Liner (38.81.98.3) - Testschaft (38.81.98.4) - Prothesenverkleidung (38.81.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.81.98.6) - Oberarmhülse (38.81.98.7) - Haltebandage (38.81.98.8) - Steuerungsbandage (38.81.98.9) - Sonstige Zusätze (38.81.99.1)
Code: 38.81.02.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Unterarmes im körpernahen Drittel mit kurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Unterarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach transradialer Amputation in der proximalen Hälfte des proximalen Drittels des Unterarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel ellenbogenübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit von den noch vorhandenen Gelenken sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb darf das Olecranon nicht zu stark umgriffen und der Beugesehnenausschnitt nicht zu gering gewählt werden. Die supracondyläre Bettung verleiht dem Prothesenschaft zusätzlichen Halt und unterstützt in Kombination mit der Steuerungsbandage die Schafthaftung. Eine Pro- und Supination ist in der Regel nicht mehr möglich. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und diese sind entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.81.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.81.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.81.98.2) - Liner (38.81.98.3) - Testschaft (38.81.98.4) - Prothesenverkleidung (38.81.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.81.98.6) - Oberarmhülse (38.81.98.7) - Haltebandage (38.81.98.8) - Steuerungsbandage (38.81.98.9) - Sonstige Zusätze (38.81.99.1)
Code: 38.81.02.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Unterarmes im körpernahen Drittel mit ultrakurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Unterarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A