Der Prothesenschaft nach Amputation im distalen Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel nicht schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei dem Amputationsniveau häufig birnenförmig oder zylindrisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich ist der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert. Durch die muskuläre Verspannung im Prothesenschaft wird eine Zug- und Drehstabilität des Schaftes erzielt. Auf eine zusätzliche Haltebandage sollte verzichtet werden. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu versorgen, um Hautschäden und Druckstellen zu vermeiden. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körperfernen Oberarmes mit langem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Oberarmprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zum bimanuellen Handling - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation im mittleren Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, kann die Prothese mithilfe einer Haltebandage zusätzlich am Körper fixiert werden. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Oberarmes im mittleren Drittel mit mittellangem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Oberarmprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zum bimanuellen Handling - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation in der distalen Hälfte des proximalen Drittels des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, kann die Prothese mithilfe einer Haltebandage zusätzlich am Körper fixiert werden. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körpernahen Oberarmes mit kurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Oberarmprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zum bimanuellen Handling - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation in der proximalen Hälfte des proximalen Drittels des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, wird in der Regel die Protheseüber eine Haltebandage am Körper fixiert. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.01.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körpernahen Oberarmes mit ultrakurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Oberarmprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zum bimanuellen Handling - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A