Der Prothesenschaft nach Amputation im distalen Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel nicht schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei dem Amputationsniveau häufig birnenförmig oder zylindrisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Durch die muskuläre Verspannung im Prothesenschaft wird eine Zug- und Drehstabilität des Schaftes erzielt.
Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft.
Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert.
Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert.
Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff.
Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Flexibler Innenschaft (38.82.98.0)
- Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1)
- Weichwandinnenschaft (38.82.98.2)
- Liner (38.82.98.3)
- Testschaft (38.82.98.4)
- Prothesenverkleidung (38.82.98.5)
- Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6)
- Haltebandage (38.82.98.7)
- Steuerungsbandage (38.82.98.8)
- Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code:
38.82.02.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körperfernen Oberarmes mit langem Stumpf insbesondere
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes
- zur Wiederherstellung der aktiven Opposition
- zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens
- als Gegenhalt für die andere Hand
und
2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
und
3) zur Balancierung des Körpergewichtes
und/oder
4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation im mittleren Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, kann die Prothese mithilfe einer Haltebandage zusätzlich am Körper fixiert werden.
Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft.
Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert.
Die Konstruktion erfolgt auf Basis eines Abdrucks des Stumpfs. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert.
Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff.
Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Flexibler Innenschaft (38.82.98.0)
- Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1)
- Weichwandinnenschaft (38.82.98.2)
- Liner (38.82.98.3)
- Testschaft (38.82.98.4)
- Prothesenverkleidung (38.82.98.5)
- Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6)
- Haltebandage (38.82.98.7)
- Steuerungsbandage (38.82.98.8)
- Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code:
38.82.02.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Oberarmes im mittleren Drittel mit mittellangem Stumpf insbesondere
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes
- zur Wiederherstellung der aktiven Opposition
- zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens
- als Gegenhalt für die andere Hand
und
2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
und
3) zur Balancierung des Körpergewichtes
und/oder
4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation in der distalen Hälfte des proximalen Drittels des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, kann die Prothese mithilfe einer Haltebandage zusätzlich am Körper fixiert werden.
Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft.
Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert.
Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert.
Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff.
Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Flexibler Innenschaft (38.82.98.0)
- Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1)
- Weichwandinnenschaft (38.82.98.2)
- Liner (38.82.98.3)
- Testschaft (38.82.98.4)
- Prothesenverkleidung (38.82.98.5)
- Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6)
- Haltebandage (38.82.98.7)
- Steuerungsbandage (38.82.98.8)
- Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code:
38.82.02.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körpernahen Oberarmes mit kurzem Stumpf insbesondere
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes
- zur Wiederherstellung der aktiven Opposition
- zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens
- als Gegenhalt für die andere Hand
und
2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
und
3) zur Balancierung des Körpergewichtes
und/oder
4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation in der proximalen Hälfte des proximalen Drittels des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, wird in der Regel die Prothese über eine Haltebandage am Körper fixiert.
Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft.
Zur Steuerung der Prothese werden in das Schaftsystem Vorrichtungen zur Verlegung der Kabelzüge integriert.
Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert.
Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff.
Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Flexibler Innenschaft (38.82.98.0)
- Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1)
- Weichwandinnenschaft (38.82.98.2)
- Liner (38.82.98.3)
- Testschaft (38.82.98.4)
- Prothesenverkleidung (38.82.98.5)
- Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6)
- Haltebandage (38.82.98.7)
- Steuerungsbandage (38.82.98.8)
- Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code:
38.82.02.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körpernahen Oberarmes mit ultrakurzem Stumpf insbesondere
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Habitusprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes
- zur Wiederherstellung der aktiven Opposition
- zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens
- als Gegenhalt für die andere Hand
und
2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
und
3) zur Balancierung des Körpergewichtes
und/oder
4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A