Der Prothesenschaft nach Amputation im distalen Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel nicht schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei dem Amputationsniveau häufig birnenförmig oder zylindrisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Durch die muskuläre Verspannung im Prothesenschaft wird eine Zug- und Drehstabilität des Schaftes erzielt. Eine zusätzliche Haltebandage wird ggf. zur Unterstützung der Haftvermittlung zwischen Stumpf und Prothesenschaft benötigt. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Elektroden zur Signalerfassung sind in dem Schaftsystem so integriert, dass sie eine optimale Signalerfassung und Weiterleitung gewährleisten. Ggf. kann die Signalerfassung durch einen Zug-/Druckschalter erfolgen. Dabei ist das Schaftsystem mit einer Steuerungsbandage und entsprechenden Kabelkanälen zu versehen, die eine einwandfreie Ansteuerung gewährleisten. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Steuerungsbandage (38.82.98.8) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.82.98.9) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) mechatronischer Ellenbogen (38.82.99.0) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körperfernen Oberarmes mit langem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Fremdkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese bzw. mit einer Habitus- oder Eigenkraftprothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation im mittleren Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, kann die Prothese mithilfe einer Haltebandage zusätzlich am Körper fixiert werden. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Elektroden zur Signalerfassung sind in dem Schaftsystem so integriert, dass sie eine optimale Signalerfassung und Weiterleitung gewährleisten. Ggf. kann die Signalerfassung durch einen Zug-/Druckschalter erfolgen. Dabei ist das Schaftsystem mit einer Steuerungsbandage und entsprechenden Kabelkanälen zu versehen, die eine einwandfreie Ansteuerung gewährleisten. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Steuerungsbandage (38.82.98.8) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.82.98.9) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) mechatronischer Ellenbogen (38.82.99.0) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.03.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Oberarmes im mittleren Drittel mit mittellangem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Fremdkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese bzw. mit einer Habitus- oder Eigenkraftprothese, nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation in der distalen Hälfte des proximalen Drittels des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, kann die Prothese mithilfe einer Haltebandage zusätzlich am Körper fixiert werden. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Elektroden zur Signalerfassung sind in dem Schaftsystem so integriert, dass sie eine optimale Signalerfassung und Weiterleitung gewährleisten. Ggf. kann die Signalerfassung durch einen Zug-/Druckschalter erfolgen. Dabei ist das Schaftsystem mit einer Steuerungsbandage und entsprechenden Kabelkanälen zu versehen, die eine einwandfreie Ansteuerung gewährleisten. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Steuerungsbandage (38.82.98.8) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.82.98.9) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) mechatronischer Ellenbogen (38.82.99.0) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.03.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körpernahen Oberarmes mit kurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Fremdkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese, bzw. mit einer Habitus- oder Eigenkraftprothese, nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation in der proximalen Hälfte des proximalen Drittels des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Um eine Rotationsstabilität zu gewährleisten, wird in der Regel die Prothese über eine Haltebandage am Körper fixiert. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Elektroden zur Signalerfassung sind in dem Schaftsystem so integriert, dass sie eine optimale Signalerfassung und Weiterleitung gewährleisten. Ggf. kann die Signalerfassung durch einen Zug-/Druckschalter erfolgen. Dabei ist das Schaftsystem mit einer Steuerungsbandage und entsprechenden Kabelkanälen zu versehen, die eine einwandfreie Ansteuerung gewährleisten. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Steuerungsbandage (38.82.98.8) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.82.98.9) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) mechatronischer Ellenbogen (38.82.99.0) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Code: 38.82.03.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des körpernahen Oberarmes mit ultrakurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Fremdkraft-Oberarmprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese, bzw. mit einer Habitus- oder Eigenkraftprothese, nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A