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Code: 38.87.01.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Ausführungen in verschiedenen Größen - Die Form des Prothesenfingers orientiert sich an der Anatomie des menschlichen Fingers. - Weiche Haptik III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 38.87.02.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Ausführungen in verschiedenen Größen - Die Form des Prothesenfingers orientiert sich an der Anatomie des menschlichen Fingers. - Gelenkbewegung im Sinne einer Flexion und Extension der Finger - Bewegungsausführung der Prothese unter Nutzung indirekter Kraftquellen Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Sicheres Greifen von Gegenständen verschiedener Formen und Größen III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 38.87.03.0000
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I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Ausführungen in verschiedenen Größen - Die Form des Prothesenfingers orientiert sich an der Anatomie des menschlichen Fingers. - Gelenkbewegung im Sinne einer Flexion und Extension der Finger - Mobile, von der Zufuhr elektrischer Energie unabhängige Verwendung muss möglich sein. - Begrenzung der maximalen Kraft - Einstellung der Kraft und Geschwindigkeit - Bewegung der Passteilelemente durch einen Elektromotor - Regelung der computergesteuerten Systeme durch permanente Messung der Eingangssignale und Anpassung aller Parameter - Angabe der Lautstärke in Dezibel (db) bei Nutzung des elektrischen Motors - Angabe der Griffkraft im Fingerendglied in N Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Sicheres Greifen von Gegenständen verschiedener Formen und Größen III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 38.87.04.0000
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Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System Zusätzliche Anforderungen an 38.87.04.0 Passiv, Handpassteil: Nachzuweisen ist: - Ausführungen in links und rechts - Ausführungen in verschiedenen Größen - Die Form und Farbe der Prothese orientieren sich an der Anatomie der menschlichen Hand. - Weiche Haptik - Passive Verstellbarkeit der Finger Zusätzliche Anforderungen an 38.87.04.1 Passiv, Arbeitsgerät: Nachzuweisen ist: - Einfache Wartungsarbeiten müssen durch die Versicherte oder den Versicherten selbstständig durchführbar sein. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 38.87.05.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Ausführungen in links und rechts - Gelenkbewegung im Sinne einer Öffnung und Schließung der Hand - Bewegung der Passteilelemente durch eine Zugbandage - Mindestwert einer Betätigungskraft oder eines Betätigungsmoments, die/das auf das Betätigungselement des Steuer- oder Betätigungsmechanismus aufzubringen ist, beträgt 5 N oder 0,1 Nm Zusätzliche Anforderungen an 38.87.05.0 Eigenkraft, Handpassteil: Nachzuweisen ist: - Ausführungen in verschiedenen Größen - Die Form und Farbe der Prothese orientieren sich an der Anatomie der menschlichen Hand. - Drei-Punkt-Griff von Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger - Bewegungsausführung lediglich durch eine bewegliche Achse im Bereich der Fingergrundgelenke. Alle weiteren Fingergelenke der Finger sind starr. - Ringfinger und kleiner Finger sind nicht beweglich. Einzugsystem: - In einer Richtung findet die Bewegung passiv durch eine Feder statt. Zweizugsystem: - Zug bedient nacheinander das Schließen und das Öffnen der Hand, die in jeder beliebigen Position verriegelt werden kann - Ggf. sind alle Finger beweglich. Zusätzliche Anforderungen an 38.87.05.1 Eigenkraft, Funktionshand (Hook): Nachzuweisen ist: - Angabe der Öffnungsweite in Millimeter Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Sicheres Greifen von Gegenständen verschiedener Formen und Größen - Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion - Ggf. Sperrfunktion der Finger in einer oder mehreren Positionen Zusätzliche Anforderungen für 38.87.05.0 Eigenkraft, Handpassteil: Nachzuweisen ist: - Drei-Punkt-Griff durch eine Zugbandage ausführbar Zusätzliche Anforderungen für 38.87.05.1 Eigenkraft, Funktionshand (Hook): III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt. VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 38.87.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Gelenkbewegung im Sinne einer Öffnung und Schließung der Hand - Mobile, von der Zufuhr elektrischer Energie unabhängige Verwendung muss möglich sein. - Begrenzung der maximalen Kraft - Einstellung der Kraft und Geschwindigkeit - Bewegung der Passteilelemente durch einen Elektromotor - Regelung der computergesteuerten Systeme in Echtzeit durch permanente Messung der Eingangssignale und dynamische Anpassung aller Parameter - Angabe der Lautstärke in Dezibel (db) bei Nutzung des elektrischen Motors - Angabe der Griffkraft in N Zusätzliche Anforderungen an 38.87.06.0 Fremdkraft, Handpassteil (Eingriffhand): Nachzuweisen ist: - Ausführungen in links und rechts - Ausführungen in verschiedenen Größen - Drei-Punkt-Griff von Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger - Ringfinger und kleiner Finger sind nicht beweglich. - Das Gewicht der Hand darf 650 g nicht übersteigen. - Das Schließen der Hand von der maximalen Öffnung der Hand bis zur kompletten Schließung muss innerhalb von 1,9 Sekunden möglich sein. Zusätzliche Anforderungen an 38.87.06.1 Fremdkraft, multifunktionelles Handpassteil: Nachzuweisen ist: - Ausführungen in links und rechts - Ausführungen in verschiedenen Größen - Das Gewicht der Hand darf 650 g nicht übersteigen. - Der Daumen kann durch einen Motor oder passiv durch die kontralaterale Hand eine Circumduktion ausführen. - Wechsel zwischen lateraler und opponierter Stellung. - Wechsel und Ausführung von mindestens drei verschiedenen Griffarten - Angabe der Griffkraft in N - Griffkraft Erwachsene von 45 N (Faustschluss Erwachsene) - Das Schließen der Hand von der maximalen Öffnung der Hand bis zur kompletten Schließung muss innerhalb von 1,9 Sekunden möglich sein. Zusätzliche Anforderungen an 38.87.06.2 Fremdkraft, Funktionshand (Elektrogreifer): Nachzuweisen ist: - Einfache Wartungsarbeiten müssen durch die Versicherte oder den Versicherten selbstständig durchführbar sein. - Manuelle Entriegelungsmöglichkeit Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Sicheres Greifen von Gegenständen verschiedener Formen und Größen Zusätzliche Anforderungen für 38.87.06.0 Fremdkraft, Handpassteil (Eingriffhand): Nachzuweisen ist: Folgende Griffart muss ausführbar sein: - Dreipunktgriff Zusätzliche Anforderungen für 38.87.06.1 Fremdkraft, multifunktionelles Handpassteil: Nachzuweisen ist: Mindestens die folgenden Griffarten müssen ausführbar sein: - Faustgriff/Faustschluss - Präzisionsgriff (Dreipunktgriff oder Zweipunktgriff) - Schlüsselgriff Zusätzliche Anforderungen für 38.87.06.2 Fremdkraft, Funktionshand (Elektrogreifer): Nachzuweisen ist: - Manuelle Entriegelungsmöglichkeit III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 38.87.07.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Passive Gelenkbewegung im Sinne einer Rotation (Pro- und Supination) oder/und Flexion und Extension der Hand - Ggf. Sperrfunktion des Gelenks in einer oder mehreren Gelenkstellungen - Ggf. Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion durch die kontralaterale Hand III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 38.87.08.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Gelenkbewegung im Sinne einer Rotation (Pro- und Supination) der Hand - Positionierung des Handgelenks durch eine Zugbandage - Mindestwert einer Betätigungskraft oder eines Betätigungsmoments, die/das auf das Betätigungselement des Steuer- oder Betätigungsmechanismus aufzubringen ist, beträgt 5 N oder 0,1 Nm - Ggf. Sperrfunktion des Gelenks in einer oder mehreren Gelenkstellungen - Ggf. Entriegelungsmöglichkeit der Sperrfunktion durch die kontralaterale Hand Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen folgende Parameter belegen: - Positionierung des Handgelenks durch eine Zugbandage III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 38.87.09.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten - Anschlussadapter zur Befestigung am System - Gelenkbewegung im Sinne einer Rotation (Pro- und Supination) der Hand - Integration von Weiterleitungen und Anschlüssen zur Signalweiterleitung Zusätzliche Anforderungen an 38.87.09.1 Fremdkraft, Elektro-Dreheinsatz: Nachzuweisen ist: - Rotation durch einen Elektromotor - Mobile, von der Zufuhr elektrischer Energie unabhängige Verwendung muss möglich sein. - Begrenzung der maximalen Rotationskraft - Einstellung der Rotationskraft und –geschwindigkeit - Regelung der computergesteuerten Systeme in Echtzeit durch permanente Messung der Eingangssignale und dynamische Anpassung aller Parameter - Angabe der Lautstärke in Dezibel (db) bei Nutzung des elektrischen Motors - Angabe der Griffkraft in N Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt auf der Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Bewegungsanalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen 38.87.09.1 Zusätzliche Anforderungen für Fremdkraft, Elektro-Dreheinsatz: Nachzuweisen ist: - Elektrische Drehfunktion des Motors III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf der Verpackung und/oder dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt