Passive Fingerpassteile dienen der Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes und der funktionellen Verbesserung. Die unkomplizierte Handhabung steht im Vordergrund. Die Länge, der Umfang und die Farbgebung des prothetischen Fingers oder Daumens orientieren sich an der Anatomie des menschlichen Fingers und der natürlichen Erscheinung der Gegenseite. Der passive Finger ist in der Regel durch einen Kosmetiküberzug geschützt. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte der Finger mit einer rutschfesten Oberfläche beschichtet sein. Am proximalen Ende des prothetischen Fingers ist eine Vorrichtung zur Adaption an den Prothesenschaft angebracht. In der Regel erfolgt die Verbindung durch eine Adaptionsplatte, an der auch mehrere Finger befestigt werden können. Alternativ kann direkt an den Finger ein Einzeladapter zur Schaftadaption angebracht werden.
Code: 38.87.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Das Passteil einer Habitus-(Teil-) Fingerprothese ist unverzichtbarer Bestandteil der Prothese. Bei Fehlen eines Teils eines Langfingers oder des Daumens, bzw. eines kompletten Fingers insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Teilfingerprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der passiven Greiffunktion/des Gegengriffs - ggf. zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A