Passive Handpassteile dienen der Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes und der funktionellen Verbesserung. Die unkomplizierte Handhabung steht im Vordergrund. Die Länge, der Umfang und die Farbgebung der prothetischen Hand orientieren sich an der Anatomie der menschlichen Hand. Das passive Handpassteil ist in der Regel durch einen Kosmetik-Überzug geschützt. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte der Finger mit einer rutschfesten Oberfläche beschichtet sein. Das Handpassteil ist in der Regel im Bereich der Finger durch Draht oder Systemschienen mit Gelenkeinsätzen verstärkt. Diese lassen eine Positionierung der Finger durch die kontralaterale Hand zu. Ggf. kann die passive Hand auch eine passive Greiffunktion ausführen. Dabei schließen der zweite und dritte Finger automatisch auf den Daumen im 3-Punkt-Griff. Das Öffnen der Hand erfolgt über die kontralaterale Hand. Die Bewegung erfolgt aus den Fingergrundgelenken und lediglich in einer Ebene. Am proximalen Ende der prothetischen Hand sind eine Vorrichtung zur Adaption an den Prothesenschaft oder weitere Prothesenkomponenten angebracht.
Code: 38.87.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Das passive Handpassteil einer Habitus- oder Hybrid-Armprothese ist unverzichtbarer Bestandteil der Prothese. Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen der kompletten Hand und prothetischer Versorgung insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der passiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - ggf. zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Passive Arbeitsgeräte dienen in der Regel dem funktionellen Ausgleich und sind in ihrer Funktion auf die Aufgabenbereiche, die sie erfüllen sollen, abgestimmt. Am proximalen Ende des prothetischen Arbeitsgeräts sind eine Vorrichtung zur Adaption an den Prothesenschaft oder weitere Prothesenkomponenten angebracht.
Code: 38.87.04.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen der kompletten Hand und prothetischer Versorgung, in der Regel als Zweitprothese 1) zur funktionellen Verbesserung - zur Sicherung des Grundbedürfnisses „Greifen“ - zur Sicherung der Grundbedürfnisse „Nahrungsaufnahme“ und „elementare Körperpflege“ und 2) bei mechanisch starker Beanspruchung der Prothese im Alltag und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A