Fremdkraft-Ellenbogenpassteile dienen überwiegend dem funktionellen Ausgleich.
Der prothetische Ellenbogen schwingt mit geeignetem Widerstand während des Ganges mit und kann durch die kontralaterale Hand oder durch eine Steuerungsbandage in eine Flexionsstellung gebracht und ggf. arretiert werden. Die Verstellung des Flexionswinkels und die Arretierung können stufenlos oder über Rasten in bestimmten Winkeln erfolgen. Das Entriegeln des flektierten Ellenbogens ist auch unter Last möglich. Ggf. ist in das Ellenbogengelenk ein Untersetzungsgetriebe integriert.
Das Fremdkraft-Ellenbogenpassteil bietet Weiterleitungen und Anschlüsse, um die elektronischen Signale an das fremdkraftgetriebene distal liegende Handpassteil oder Handgelenkspassteil weiterzuleiten.
Das Ellenbogenpassteil ist sowohl im proximalen als auch im distalen Bereich mit einer Vorrichtung zur weiteren Adaption von Passteilen oder eines Schaftes zu versehen.
Die äußere Form und die Farbgebung des prothetischen Ellenbogens orientieren sich an der Anatomie des menschlichen Ellenbogens.
Code:
38.88.03.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen des Unterarmes einschliesslich des Ellenbogengelenks
und Versorgung mit einer Fremdkraft- oder Hybridprothese kann ein Fremdkraft-Ellenbogenpassteil Bestandteil der Armprothese sein, insbesondere:
1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Prothese ohne dieses Passteil nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen):
- zum zielgerichteten Greifen, Halten, Heben und Tragen von (leichten) Gegenständen in unterschiedlichen Höhen
- zur Stabilisierung des Armes beim Halten, Heben und Tragen von (leichten) Gegenständen
und
2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen
und
3) zur Balancierung des Körpergewichtes
Die Versorgung ist indiziert für geringe bis mittlere mechanische Beanspruchung ohne hohen Verschmutzungsgrad.
Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A