Fremdkraft-Ellenbogenpassteile mit Aktuator dienen überwiegend dem funktionellen Ausgleich. Der prothetische Ellenbogen schwingt mit geeignetem Widerstand während des Ganges mit. Die Bewegung des Ellenbogengelenks erfolgt durch einen Motor, der durch eine Steuerungsbandage, Elektroden oder die kontralaterale Hand angesteuert wird. Die Verstellung der Ellenbogenbeugung kann auf bestimmte Flexionswinkel programmiert sein oder stufenlos geschehen. Die Arretierung des Ellenbogengelenks erfolgt durch ein Signal oder wird automatisch ausgelöst. Das Entriegeln des Ellenbogengelenks erfolgt durch ein elektronisches Signal. Das Fremdkraft-Ellenbogenpassteil mit Aktuatoren bietet Verbindungen und Anschlüsse, um die elektronischen Signale an das fremdkraftgetriebene distal liegende Handpassteil oder Handgelenkspassteil weiterzuleiten. Das Ellenbogenpassteil ist sowohl im proximalen als auch im distalen Bereich mit einer Vorrichtung zur weiteren Adaption von Passteilen oder eines Schaftes zu versehen.
Code: 38.88.03.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen des Unterarmes einschliesslich des Ellenbogengelenks und Versorgung mit einer Fremdkraft- oder Hybridprothese kann ein Fremdkraft-Ellenbogenpassteil mit Aktuatoren Bestandteil der Armprothese sein, insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Prothese ohne dieses Passteil nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zum zielgerichteten und schnellen Greifen, Halten, Heben und Tragen von leichten bis schweren Gegenständen in unterschiedlichen Höhen - zur Stabilisierung des Armes beim Halten, Heben und Tragen von leichten bis schweren Gegenständen und 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A