No available description.

Code: 50.45.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Bett während der Lagerung des Patienten fahrbar, alle Rollen feststellbar. - Eine Ausstattung des Bettes mit Bettseitenteile (Seitengitter)n muss möglich sein. - Sofern eine Trendelenburglagerung möglich ist, muss diese über eine separate Sperrfunktion unabhängig von weiteren Sperrfunktionen deaktiviert werden können. Zusätzliche Anforderungen an Betten für Erwachsene: - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 0,90 m - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 800 mm (gemessen ohne Matratze) - Rückenteil und Schenkelteil elektrisch verstellbar - Verstellung von Rückenteil und Schenkelteil unabhängig von einander - Montage eines Bettaufrichters (Bettgalgen) muss möglich sein 50.45.01.2 Zusätzliche Anforderungen an Kinder-/Kleinwüchsigenpflegebetten: - Größe der Liegefläche mind. 1,40 m x 0,70 m - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 800 mm (gemessen ohne Matratze) Zusätzliche Anforderungen an am Bett montierte Bettaufrichter (Bettgalgen) - Höhenverstellbarer Griff, mit mindestens 75 Kg Belastbarkeit 50.45.01.3 Zusätzliche Anforderungen an Betten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit: - Sichere Arbeitslast (SWL) mind. 250 kg - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 1,00 m - Liegehöhen- und Rückenlehnenverstellung elektromotorisch verstellbar 50.45.01.4 Zusätzliche Anforderungen an Pflegebetten mit Sitz- und Aufrichtfunktion: - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 700 mm (gemessen ohne Matratze). - Verstellbarkeit des Bettes in eine sesselähnliche Sitzposition, aus der ein barrierefreies Aufstehen und Hinsetzten möglich ist. 50.45.01.5 Zusätzliche Anforderungen an Niedrigpflegebetten: - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 250 mm bis = 600 mm (gemessen ohne Matratze) III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschütze Materialien und - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: DIN EN 60601-2-52 TZ 201.9.8.3 (Festigkeit von Patienten- oder Bedienertrage- oder Aufhängungssystemen) und TZ BB.2 (Festigkeit und Dauerhaftigkeit) bei Kinder-/Kleinwüchsigenpflegebetten: DIN EN 50637 TZ 201.9.8.3 (Festigkeit von Patienten- oder Bedienertrage- oder Aufhängungssystemen) III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe der zulässigen Matratzen (Art, Stärke, ggf. Wechseldrucksysteme) - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 50.45.02.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen und - Vorlage eines Produktmusters (nur bei Fixiersystemen für Personen, Produktart 50.45.02.5) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Die Grundfunktionen des Bettes dürfen nicht beeinträchtigt werden. - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden 50.45.02.0 Zusätzliche Anforderungen an Bettverlängerungen: - Montagemöglichkeit im/am Bett - Gepolsterte Auflagefläche, wenn nicht durch Matratze abgedeckt 50.45.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Bettverkürzungen: - Montagemöglichkeit im/am Bett - Verschiedene Einstellmöglichkeiten - Gepolsterte Fußfläche - Am Bettgestell fixierbar 50.45.02.2 Zusätzliche Anforderungen an Bettaufrichter (Bettgalgen) - Höhenverstellbarer Griff, mit mindestens 75 Kg Belastbarkeit 50.45.02.3 Zusätzliche Anforderungen an sonstige Aufrichthilfen: - Montagemöglichkeit am Bett - Verschiedene Griffpositionen sowohl in der Entfernung zum Kopfende und/oder in der Höhe 50.45.02.3 Zusätzliche Anforderungen an Aufrichthilfen in Form von festen Griffen die an der Längsseite des Bettes angeordnet werden: - stabile Befestigung durch Spanngurte oder Klemmschrauben an das Bettgestell oder den Einlegerahmen/Lattenrost. 50.45.02.6 Zusätzliche Anforderungen an Seitenpolster für Pflegebetten: - Rutschsichere Positionierung am Bett - Abdeckung des Kopf- und Fußteils und der Seitenteile - Gepolsterte Ausführung - Seitlicher Zugang zur im Bett liegenden Person muss möglich sein - Möglichkeit des seitlichen Transfers, z. B. in einen Rollstuhl III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Freigaben hinsichtlich der Kombination mit anderen Produkten - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt (nur bei körperlastaufnehmenden Produkten) VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 50.45.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. 50.45.03.0/3/4 Anforderungen an Einlegerahmen, verstellbar: - Einbaumöglichkeit in handelsübliche Betten bzw. Bettrahmen - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 800 mm (gemessen ohne Matratze) - Rückenteil, Schenkelteil und Liegehöhe motorisch verstellbar - Verstellung von Rückenteil und Schenkelteil unabhängig von einander - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 0,90 m - Sofern eine Trendelenburglagerung möglich ist, muss diese über eine separate Sperrfunktion unabhängig von weiteren Sperrfunktionen deaktiviert werden können. 50.40.03.3 Zusätzliche Anforderungen an Einlegerahmen, verstellbar mit Sitz-/Schwenkfunktion: - Sitz-/Schwenkfunktion mit motorischer Betätigung - Generelle Sperrfunktion für motorische Verstellungen. 50.45.03.4 Zusätzliche Anforderungen an Einlegerahmen mit erhöhter Tragfähigkeit, verstellbar mit Bettheber: - Sichere Arbeitslast (SWL) mind. 250 kg - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 1,00 m III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Angabe der max. zul. Belastung - Zusammenbau- und Montageanweisung - Freigaben hinsichtlich der Kombination mit anderen Produkten - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 50.45.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Für bettlägerige Pflegebedürftige nutzbare Fläche zur Ablage und als Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Höhenverstellbarkeit der Tischplatte mit mindestens 7 Kg Belastbarkeit, Nutzbarkeit auch über der Liegefläche des Bettes - Neigungsverstellbarkeit der Tischplatte - Rollen mit Feststellmöglichkeit - Reinigungsfähige Oberflächen - Positionierung des Pflegebetttisches auf dem Boden unabhängig vom Bett - Eigenständige Nutzungsmöglichkeit durch die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen - Materialien unempfindlich gegen geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für den Wiedereinsatz geeignet sein. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache - Typenschild/Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 50.45.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen und - Anwendungstests, die den Einsatz und die Brauchbarkeit im Rahmen der Eigenanwendung durch den Versicherten unter Einbeziehung einer Pflegeperson/Betreuungsperson belegen, durch Anwendungsbeobachtungen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Vollflächige, umlaufende Polsterung mit abgerundeten Übergängen an Sitz- und Rückenteil sowie den Armlehnen - Abnehmbares, gepolstertes Fußteil zur unterstützenden Beinauflage - Nach hinten abfallende Sitzfläche - Verstellbarer Sitzwinkel min. 20° bis 30° - Verstellbarer Rückenlehnenwinkel min. 30° bis 60° - Sitzfläche und Rückenlehne in der Neigung verstellbar - Schwenkrollen zur Fahrbarkeit des Sessels vorhanden - Mind. zwei Schwenkrollen mit Feststellbremse - Schiebestange oder Schiebegriff - Anbringungsmöglichkeit eines Beckengurtes zur Sicherung des Patienten. - Abwaschbarer oder abnehmbarer Bezug, waschbar bei mind. 30°C - Mögliches Nutzergewicht mind. 150 kg Die Anwendungstests müssen auch folgende Parameter belegen: - Stabile, robuste Rahmenkonstruktion - Energieabsorbierende Polsterung - Erleichterung der Pflegesituation im häuslichen Bereich - Nachhaltige Positionierung der Extremitäten und des Rumpfes - Unterstützung der Sitz- bzw. Lagerungsposition durch hochgeführte, gepolsterte Seitenteile - Tiefliegende Sitz- bzw. Lagerungsposition um ein Umstürzen bei unwillkürlichen Bewegungen zu vermeiden III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Angabe des verwendeten Materials - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 50.45.07.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter, kantelbarer Sitz - Gepolsterte, höhenverstellbare Armauflagen - Sitzwinkel verstellbar um mind. 15 Grad ausgehend von der Horizontalen (0 Grad) - Feste, gepolsterte, winkelverstellbare Rückenlehne - Rückenlehnenwinkel mind. verstellbar von 90 Grad bis 120 Grad ausgehend von der Sitzfläche - Sitzkantelung und Rückenlehnenwinkelverstellung müssen bei im Rollstuhl sitzendem Nutzer betätigt werden können - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Bis zur Waagerechten hochschwenkbare Fußstützen mit automatischem Beinlängenausgleich und Wadenpolster, auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hochklappbar Anforderungen an das Fahrwerk: - Bremse zur Bedienung durch den Rollstuhlnutzer und/oder durch die Begleitperson - Schwenkräder vorne Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Ankippbügel/-hilfe - Reinigungsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln 50.45.07.1 Zusätzliche Anforderungen für Rollstühle mit elektromotorischen Verstellungen: - Bedienungsmöglichkeit der Sitzverstellungen durch Nutzer und Begleitperson - Akkukontrollanzeige - Elektromotorische Verstellung der Sitzkantelung III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen DIN EN 12183 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauerfestigkeit) DIN EN 12183 TZ 9.2(Dauerfestigkeit von mit Muskelkraft betätigten Feststellbremsen) und - Herstellererklärungen Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Ausführung III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein. - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem oder Verstellmöglichkeiten) - Belastbarkeit mind. 100 kg bei Rollstühlen für Erwachsene - Belastbarkeit mind. 50 kg bei Rollstühlen für Kinder - Desinfektionsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Angabe des verwendeten Materials - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanleitung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Akkuladegerät im Lieferumfang enthalten

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Code: 50.45.09.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen und - Anwendungstests, die den Einsatz und die Brauchbarkeit im Rahmen der Eigenanwendung durch die Versicherte oder den Versicherten unter Einbeziehung einer Pflegeperson/Betreuungsperson belegen, durch Anwendungsbeobachtungen. und - indikations-/einsatzbezogene Prüfung zur Messung des Wasserdampfdurchgangswiderstandes Ret(m²Pa/W) unter Anwendung des Thermoregulationsmodells der menschlichen Haut gemäß DIN EN 31092:1994 bzw. ISO 11092:1993. Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Die Grundfunktionen des Bettes dürfen nicht beeinträchtigt werden. - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Desinfizierbarkeit des Produktes mit handelsüblichen Haushaltsmitteln und Methoden. Die Anwendungstests müssen auch folgende Parameter belegen: - Unterstützung der Positionierung der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen in der pflegerisch erforderlichen Art und Weise nach den anerkannten Regeln der Pflege - Vermeidung von Druckstellen durch z. B. Materialspitzen oder Faltenbildung Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret kleiner 20 m²Pa/W entsprechend der Klassifizierung „gut“ durch das Institut Hohenstein. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/ oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/ der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt