Bettverlängerungen sind am Bett montierbare Elemente, die die Liegefläche für Pflegebedürftige vergrößern, deren Körpergröße die Nutzung einer üblichen Liegefläche nicht zulässt. Eine Montage ist meist nur an Pflegebetten möglich. Diese Produkte sind vorrangig leihweise abzugeben.
Code: 50.45.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Wenn die Indikation für ein motorisch verstellbares Pflegebett gegeben ist, bei nicht ausreichender Länge der Pflegebettstandardausführung aufgrund entsprechender Körpergröße (in der Regel über 1,90 m) der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Bettverkürzungen sind im/am Bett montierbare Auflagen, die die Liegefläche für Pflegebedürftige insgesamt oder partiell verkleinern, deren Körpergröße die Nutzung einer üblichen Liegefläche nicht zulässt. Diese Produkte sind vorrangig leihweise abzugeben.
Code: 50.45.02.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett indiziert ist, kommen Bettverkürzungen zum Einsatz bei Pflegebedürftigen mit geringer Körpergröße, die im Standardpflegebett zum Fußende zu rutschen drohen. Bettverkürzungen führen zur Vermeidung von Fremdhilfebedarf, dienen der Lagekorrektur und entlasten somit die Pflegeperson. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Bettgalgen sind am Kopfende des Pflegebettes zu montierende Metallkonstruktionen. Es gibt auch freistehende Ausführungen, die von einem Pflegebett unabhängig sind. Sie weisen einen verstellbaren Griff auf und geben den bettlägerigen Pflegebedürftigen die Möglichkeit, sich aus der Liegeposition in die Sitzposition aufzurichten.
Code: 50.45.02.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett indiziert ist, ermöglichen Bettaufrichter (Bettgalgen) die Mithilfe der Pflegebedürftigen, bei nicht ausreichender spontaner Aufrichtfähigkeit bei Lagewechseln im Bett, damit ein selbständiges Anheben des Oberkörpers oder die Mithilfe beim fremdunterstützten Aufrichten möglich wird. Sie dienen dadurch der Entlastung der Pflegenden. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Sonstige Aufrichthilfen sind am Fußende des Bettes zu befestigende Mehrfachgriffkonstruktionen (sog. Strickleitern), die den bettlägerigen Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, sich aus der Liegeposition aufzurichten. Eine weitere Variante der Aufrichthilfen sind feste Griffe, die an der Längsseite des Pflegebettes positioniert werden. Ihre Befestigung erfolgt durch Spanngurte oder Klemmschrauben. Diese Produkte bieten ebenfalls verschiedene Greifpositionen und können zusätzliche Unterstützung beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes bieten.
Code: 50.45.02.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett indiziert ist, kommen Aufrichthilfen zum Einsatz bei nicht ausreichender spontaner Aufrichtfähigkeit der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen, wenn das Gleichgewicht in der Position zwischen Hochnehmen des Oberkörpers und Erreichen einer sicheren Sitzhaltung nicht gehalten werden kann. Die Pflegebedürftige oder der Pflegebedürftige muss aber noch mindestens einen Arm ausreichend belasten können, damit so ein selbständiges Aufsetzen oder die Mithilfe der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen bei fremdunterstütztem Aufrichten möglich wird. Durch die Unterstützung und Mithilfefähigkeit der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen beim Aufrichten wird die Pflegeperson entlastet. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Bettseitenteile (Seitengitter) sind am Bett montierbare, seitliche Begrenzungen der Liegefläche. Die am Pflegebett angebrachten Bettseitenteile (Seitengitter) sind versenkbar, abnehmbar oder abschwenkbar.
Code: 50.45.02.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett indiziert ist, kommen /Bettseitenteile (Seitengitter), ggf. auch geteilte Bettseitenteile (Seitengitter), zur Entlastung des Pflegenden, bei drohender Sturzgefahr der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen aus dem Pflegebett, in Betracht. Das Anbringen von Bettseitenteile (Seitengitter)n kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen, die einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
zur Löschung vorgesehen
Code: 50.45.02.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
zur Löschung vorgesehen
Seitenpolster für Pflegebetten sind eine zusätzliche Polsterung/Abdeckung der Bettseitenteile (Seitengitter) und/oder der Kopf- und Fußteile eines Pflegebettes. Sie bestehen aus aufblasbaren Luftkammern oder bezogenen Schaumstoffelementen. Sie werden am Pflegebett rutschsicher fixiert, um ihre Einsatzbereitschaft zu sichern. Für einen Patiententransfer oder einen Zugang zum im Bett Liegenden kann die Polsterung entfernt oder geöffnet werden. Teilweise sind Öffnungen vorhanden, die das Durchführen von Katheterschläuchen etc. ermöglichen.
Code: 50.45.02.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Wenn ein Pflegebett indiziert ist, kommen Seitenpolster für Pflegebetten in Betracht bei Pflegebedürftigen, bei denen es aufgrund ihres Zustandes zu Verletzungen durch die Bettseitenteile (Seitengitter) (u. a. durch Schlagen auf die Bettseitenteile (Seitengitter)) kommen kann, z. B. bei motorischer Unruhe oder unkontrollierten Bewegungen mit kognitiven Einschränkungen bzw. geistigen Behinderungen und andere Interventionen (z. B. Ursachenabklärung zur Beseitigung der motorischen Unruhe, Einsatz von einfachen Polstern und Kissen) nicht zum Ziel geführt haben. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A