Diese Betttische bestehen aus einem Gestell mit Rollen. Das Fahrgestell lässt sich unter das Bett fahren. Eine winkelverstellbare Tischplatte ist am oberen Ende angebracht.
Sie sollen die Übernahme oder die Mithilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Nahrungsaufnahme und Körperpflege vom Bett aus unterstützen.
Die Höhe des speziellen Pflegebetttisches muss in Relation zur Betthöhe stehen.
Code:
50.45.04.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Versorgung der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen mit einem motorisch verstellbaren Pflegebett oder einem Einlegerahmen zur Entlastung der Pflegeperson, wenn bei überwiegender Bettlägerigkeit der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen z. B. die Unfähigkeit zur eigenständigen Nahrungsaufnahme der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen außerhalb des Bettes besteht.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Diese Nachtschränke bestehen aus einem fahrbaren Schrank mit einer höhenverstellbaren, abklappbaren bzw. versenkbaren Tischplatte, die winkelverstellbar ist.
Der Schrank bietet durch mehrere Fächer und/oder Schubladen Aufbewahrungsmöglichkeiten für Pflegeutensilien.
Bettnachtschränke sollen die Übernahme oder die Mithilfe der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Nahrungsaufnahme und Körperpflege vom Bett aus unterstützen und eine selbständige Nutzung der Bettpfanne (Stechbecken) etc. ermöglichen.
Die Höhe des Bettnachtschrankes muss mit der Betthöhe korrelieren.
Code:
50.45.04.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Versorgung der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen mit einem motorisch verstellbaren Pflegebett oder einem Einlegerahmen zur Entlastung der Pflegeperson, wenn bei überwiegender Bettlägerigkeit der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen z. B. die Unfähigkeit zur eigenständigen Nahrungsaufnahme der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen außerhalb des Bettes besteht.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A