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Code: 04.40.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materialien (mit haushaltsüblichen Mitteln), die beständig gegen handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind - Bedienelemente zur Bedienung durch den Versicherten selbst und durch Dritte - Sitzfläche mit eigenstabiler, fester, den Oberkörper des Versicherten in sitzender Position stützender Rückenlehne - Eigengewicht max. 18 kg. Ein Gewicht von mehr als 18 kg ist zulässig, wenn das in der Wanne befindliche Gerät sich in höchstens drei Hauptteile zerlegen lässt, von denen keines mehr als 8 kg wiegt. Für die Montagebasis/das Grundgestell gilt ein Höchstgewicht von 12 kg. - Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materialien (mit haushaltsüblichen Mitteln), die beständig gegen handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind Zusätzliche Anforderungen an elektromotorisch betriebene Badewannenlifter: - Energieversorgung durch Netzspannung oder Akku - Akkukontrollanzeige an für den Nutzer sichtbarer Stelle - Ladegerät bei akkubetriebenen Badewannenliftern im Lieferumfang III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen - EN ISO 10535 Kapitel 10.9 (Dauerfunktionstüchtigkeit) - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärung und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Mindestens 120 kg Tragfähigkeit bzw. entsprechende Hubkraft IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V des Antragformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Typenschild - Angabe der maximalen zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 04.40.02.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materialien (mit haushaltsüblichen Mitteln), die beständig gegen handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind - Eigengewicht max. 8 kg Zusätzliche Anforderungen an Badewannenbretter: - Befestigungsmöglichkeit am Wannenrand durch verstellbare Einhänge- oder Auflagevorrichtung - Sitzfläche mit Sitzrichtung in Wannenlängsachse Zusätzliche Anforderungen an Badewannensitze ohne Rückenlehne und Badewannensitze mit Rückenlehne: - Befestigungsmöglichkeit am Wannenrand durch verstellbare Einhänge- oder Auflagevorrichtung - Sitzfläche mit Sitzrichtung in Wannenlängsachse - Verringerung der Badewannentiefe Zusätzliche Anforderungen an Badewannensitze mit Rückenlehne, drehbar: - Befestigungsmöglichkeit am Wannenrand - Verriegelungsmöglichkeit der Schwenkfunktion III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Die Produkte der Produktarten: 04.40.02.1 „Badewannensitze ohne Rückenlehne“, 04.40.02.2 „Badewannensitze mit Rückenlehne“ und 04.40.02.3 „Badewannensitze mit Rückenlehne, drehbar“ müssen für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärung und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Mindestens 100 kg Tragfähigkeit für Erwachsene - Anpassbar an verschiedene Wannenbreiten IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V des Antragsformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Typenschild - Angabe der maximalen zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 04.40.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE- Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materialien (mit haushaltsüblichen Mitteln), die beständig gegen handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind Zusätzliche Anforderungen an Duschsitze: - Befestigungsmöglichkeit an der Wand - Sitzfläche einklapp- oder einhängbar Zusätzliche Anforderungen an Duschhocker: - Armstützen - vier rutschfeste Standfüße Zusätzliche Anforderungen an Duschstühle: - Armstützen - Rückenstütze - vier rutschfeste Standfüße Zusätzliche Anforderungen an Duschliegen: - Fixierung am Wannenrand oder an der Wand - Eigengewicht max. 10 kg Zusätzliche Anforderungen an fahrbare Duschliegen: - Rollen oder Räder mit Richtungsfeststeller und Bremse Zusätzliche Anforderungen an Duschstühle für Kinder und Jugendliche: - Bei Ausstattung mit Lenkrollen mit Feststellbremse und Richtungsfeststeller - Höhenverstellbare Fußauflage - Fixiermöglichkeit des Kindes - Anpassbar an verschiedene Körpergrößen - Armauflagen - Unterstützungsmöglichkeit im Rücken - Sitzfläche mit Hygieneausschnitt III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Die Produkte der Produktarten: 04.40.03.1 „Duschhocker“, 04.40.03.2 „Duschstühle“ und 04.40.04.4 „Fahrbare Duschliegen“ müssen für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärung und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Zusätzliche Anforderungen an Duschhocker: - Höhenverstellbar von 460 bis 530 mm - Mindestens 100 kg Tragfähigkeit Zusätzliche Anforderungen an Duschstühle: - Mindestens 100 kg Tragfähigkeit - Höhenverstellbar von 460 bis 530 mm Zusätzliche Anforderungen an fahrbare Duschliegen: - Mindestens 100 kg Tragfähigkeit IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V des Antragformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Typenschild - Angabe der maximalen zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 04.40.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materialien (mit haushaltsüblichen Mitteln), die beständig gegen handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind - Eigengewicht max. 5 kg - Wasserdurchlässige Körperaufnahmefläche - Kopf- bis Fußunterstützung für den Versicherten - Fixiermöglichkeit des Rumpfes und der unteren Extremitäten III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V des Antragformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Typenschild - Angabe der maximalen zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 04.40.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materialien (mit haushaltsüblichen Mitteln), die beständig gegen handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - aussagekräftige Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, technische Dokumentationen) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V des Antragformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Typenschild - Angabe der maximalen zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt