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Code: 51.45.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Pflegehilfsmittels für den häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen - Vorlage von aussagekräftigen Produktunterlagen (Fotodokumentation, technische Daten/Zeichnungen) Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Verwendung von Materialien, die einfach und hygienisch mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sind - Verwendung von Schnellkupplungen für Wasserzufluss und -ablauf, sofern Zulauf- bzw. Ablaufleitungen mit der Hausinstallation verbunden werden Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 51.45.01.0 Kopfwaschsysteme: - Das Produkt enthält eine Mulde für die Lagerung des Halses. - Das Produkt ist beckenförmig gestaltet. - Die Wasserablaufvorrichtung ist mit einer mit Verschlussmöglichkeit versehen. Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 51.45.01.1 Ganzkörperwaschsysteme - Das Produkt enthält eine wasserdichte, flexible Folienwanne aus strapazierfähiger Spezialfolie mit seitlicher Begrenzung oder vergleichbarer Lösung (z. B. aufblasbar) zur Nutzung im vorhandenen Pflegebett, die faltbar und zusammenzulegen ist. - Bestandteil ist ein 15m bis 30m langer Spiralschlauch mit Schnellkopplung, Rückschlagventil und Handbrause zur Wasserzufuhr/zum Abduschen bei Anschluss an die Hausinstallation. - Alternativ ist die Wasserzufuhr auch über einen Wasserbehälter möglich. - Eine Wasserablaufvorrichtung ist vorhanden, die mit der Hausinstallation über einen Ablaufschlauch verbunden ist. - Alternativ kann das ablaufende Wasser über den Ablaufschlauch auch in einen Auffangbehälter geleitet werden; dabei ist eine Schrägstellung des Bettes ist erforderlich. - Die Möglichkeit, den Nacken für Komfort und Sicherheit zu stützen, ist gegeben. - Bei aufblasbaren Folienwannen gehört eine Pumpe zur Ausstattung. - Sämtliche erforderlichen Schläuche, Adapter und Ventile sind bereitzustellen. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen Die Herstellererklärung muss folgenden Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Ausführung III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Die Eignung für den Wiedereinsatz - Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen, aus denen hervorgehen muss, dass das Produkt für den Wiedereinsatz geeignet ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Abschnitt V des Antragsformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produkts/Indikation - Zulässige Einsatzorte/Einsatzbedingungen - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Angaben zu verwendeten Materialien - Technische Daten/Parameter - Wartungshinweise - Hinweise zum Wiedereinsatz und den dabei erforderlichen Maßnahmen - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Pflegehilfsmittels für den häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen - Vorlage eines Produktmusters Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Lagerungsrollen müssen für die Pflege die erforderliche/gewünschte Liegeposition der Versicherten oder des Versicherten sichern. - Sie bestehen aus formstabilem Schaumstoff mit einem Raumgewicht von mindestens 45 kg/m³. - Es sind Materialien zu verwenden, die einfach und hygienisch mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden zu reinigen/zu desinfizieren sind. - Die Bezüge sind abwaschbar, flüssigkeitsundurchlässig und desinfizierbar. - Es besteht kein Kantendruck durch entsprechende Gestaltung. - Lagerungsrollen haben einen Durchmesser von 150-200 mm und eine Länge von 500-1000 mm. - Lagerungshalbrollen verfügen über einen Radius von 100-200 mm und eine Länge von 500-1000 mm. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Abschnitt V des Antragsformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produkts/Indikation - Zulässige Einsatzorte/Einsatzbedingungen - bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Angaben zu verwendeten Materialien - Technische Daten/Parameter - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt