Fingerlinge sind Schutzüberzüge für einzelne Finger. Sie sind elastisch, frei von allergenem Latex und unsteril. Sie sind einmalig verwendbar.
Code:
54.99.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI
Latexallergenfreie Fingerlinge dienen ausschließlich dem Schutz der Pflegeperson bei der digitalen Ausräumung des Rektums der Versicherten oder des Versicherten.
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Versorgungsbereich gemäß § 78 Absatz 1 Satz 3 SGB XI in Verbindung mit § 126 SGB V: 19B
Einmalhandschuhe sind Hygiene-Schutzhandschuhe. Sie bestehen aus Latex und sind unsteril, für Latexallergiker sind die verwendeten Materialien frei von allergenem Latex und unsteril.
Sie dienen der allgemeinen Hygiene bzw. dem Schutz der Pflegeperson.
Latexallergenfreie Einmalhandschuhe werden auch zur digitalen Ausräumung des Rektums verwendet.
Code:
54.99.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI
Einmalhandschuhe dienen der allgemeinen Hygiene, z. B. dem Schutz der Pflegeperson beim Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten, sowie bei sonstigen Risikosituationen, wie z. B. chronischen Infektionen der Versicherten oder des Versicherten.
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Versorgungsbereich gemäß § 78 Absatz 1 Satz 3 SGB XI in Verbindung mit § 126 SGB V: 19B
Ein Mundschutz besteht aus Vlies- bzw. Zellstoff zur Abdeckung von Mund und Nase, mit einer nachformbaren Nasenspange und einem Kopfgummi zur Befestigung.
Dieses Produkt dient als Schutz und zur Vorbeugung vor Krankheiten.
Code:
54.99.01.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI
Der Mundschutz dient ausschließlich dem Schutz der Pflegeperson, wenn von der Versicherten oder dem Versicherten gesundheitliche Gefährdungen gegenüber der Pflegeperson ausgehen können.
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Versorgungsbereich gemäß § 78 Absatz 1 Satz 3 SGB XI in Verbindung mit § 126 SGB V: 19B
Schutzschürzen bestehen aus einem wasserfesten, abwaschbaren Folienmaterial. Sie sind je nach Herstellervorgabe einmalig oder mehrfach bei derselben Versicherten oder demselben Versicherten verwendbar.
Code:
54.99.01.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI
Schutzschürzen dienen dem Schutz der Pflegeperson.
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Versorgungsbereich gemäß § 78 Absatz 1 Satz 3 SGB XI in Verbindung mit § 126 SGB V: 19B
Einmallätzchen bestehen aus feuchtigkeitsundurchlässigem Material bzw. sind mit diesem beschichtet. Sie verfügen über eine Kopföffnung oder Bänder zur Fixierung. Sie können zusätzlich eine Auffangtasche haben.
Code:
54.99.01.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne der § 14, 15 SGB XI
Einmallätzchen dienen dem Schutz der Kleidung der Versicherten oder des Versicherten.
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Versorgungsbereich gemäß § 78 Absatz 1 Satz 3 SGB XI in Verbindung mit § 126 SGB V: 19B