Läuse- und Nissenkämme bestehen aus einem ca. 4 cm breiten Handgriff (ca. 4 x 3,5 cm groß) und nahezu unelastischen Kammzinken.
Der Zinkenabstand beträgt 0,2 mm. Somit können Läuse, deren Größe ca. 2 bis 3,5 mm beträgt, gerade geschlüpfte Nymphen, deren Größe ca. 1 bis 2 mm beträgt, und auch die Eier der Läuse, deren Größe ca. 0,7 bis 0,9 mm beträgt, sicher entfernt werden. Dazu werden die Kopfhaare angefeuchtet und mit einer Haarspülung versehen. Dann werden die Haare strähnenweise von der Kopfhaut her durchgekämmt. Diese Prozedur ist in bestimmten Intervallen zu wiederholen, um eine Population sicher vom Kopf entfernen zu können. Diese Kämme unterstützen damit die Therapie mittels Medikamenten oder können bei einer Unverträglichkeit gegen die Medikamente auch als alleiniges Hilfsmittel zur Entfernung der Läuse und Nissen verwendet werden. Der genaue Vorgang ist in einem Ratgeber für Ärzte des Robert-Koch-Instituts (RKI) dargestellt.
Code:
99.17.02.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Bei Schädlingsbefall (Kopfläuse) in Kombination mit einem nach §§ 31 und 34 SGB V zur Behandlung des Kopflausbefalls verordnungsfähigen Arzneimittel oder Medizinprodukt
- Nur bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 99I