Ein prozentualer Aufschlag für die industrielle Anfertigung
von Bandagen nach den individuellen Maßen des Versicherten
ist notwendig, wenn die Körpermaße des Versicherten von den
Maßen der zur Verfügung stehenden konfektionierten Artikel
so abweichen, daß eine ausreichende und zweckmäßige Versor-
gung nicht gewährleistet ist.
Code:
05.99.99.0001
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2009-12-16
Änderungsdatum
2009-12-16
Abrechnungsposition für Zusätze, die nach den individuellen Maßen des Versicherten angefertigt wurden (Maßanfertigung).
Code:
05.99.99.0999
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2009-12-16
Änderungsdatum
2009-12-16