Da die Haare ein direktes Einwirken der UV-Strahlung auf die Kopfhaut be- oder verhindern, wurden spezielle Geräte, sogenannte Psoriasiskämme, entwickelt. Sie dienen zur Behandlung der behaarten Kopfhaut bzw. ohne Kammaufsatz als Bestrahlungsgerät für schwer zugängliche Körperstellen (z. B. Nacken, Achselhöhlen etc.). Sie bestehen aus einem kammähnlichen Handgeräteteil und einem meist separaten Netzteil. Im Handgeräteteil befinden sich das Leuchtmittel und der Reflektor. Der Kammaufsatz ist abnehmbar und wird i. d. R. aus Acrylglas gefertigt. Das Leuchtmittel emittiert bevorzugt UV-A-Strahlung im Spektrum von 315 nm bis 400 nm (UVA1) oder Das Leuchtmittel emittiert bevorzugt UV-B-Strahlung im Spektrum von 311 nm bis 313 nm (UV-B) oder Das Leuchtmittel emittiert bevorzugt UV-B-Strahlung im Spektrum von 280 nm bis 315 nm (UV-B) Durch den Kammaufsatz werden die Haare bei der Behandlung gescheitelt und die UV-Strahlung auf die Kopfhaut geleitet. Um eine gleichmäßige Dosisverteilung auf der Haut zu erzielen, muss der Kamm möglichst gleichmäßig durch das Haar gezogen werden. Werden die Geräte ohne Kammaufsatz benutzt, ist zu beachten, dass die abgestrahlte Leistung erhöht ist. Um eine gleiche Dosis zu erreichen, müssen die Strahlungszeiten daher entsprechend verringert werden.
Code: 06.30.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Lokal begrenzte, therapieresistente Fälle von schuppenden bzw. entzündlichen und ggf. funktions-behindernden Hauterkrankungen, die auf eine UV-Therapie ansprechen, z. B. - Psoriasis der Nägel oder Psoriasis der Kopfhaut - atopische Dermatitis Der Verordnung zur Heimbehandlung sollte eine positive Erprobung mit UV-Behandlung unter ärztlicher Aufsicht vorausgegangen sein. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 6 A