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Code: 09.30.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Die gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Vorlage eines Produktmusters - Eine einsatz-/indikationsbezogene Prüfung entsprechend der Prüfmethode 09-01 03/2007 MDS-Hi Die Herstellererklärungen, Unterlagen, Produktmuster und Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Das Gerät ist ohne Fremdhilfe für die Versicherte oder den Versicherten nutzbar. - Eine Reinigung der Behandlungselektroden und - wannen muss mit haushaltsüblichen Mitteln möglich sein. - Eine Möglichkeit der Intensitätseinstellung muss für die Versicherte oder den Versicherten vorhanden sein. Zusätzliche Anforderung an Geräte mit konstantem Gleichstrom (09.30.01.0 „Leitungswasseriontophorese zur Hyperhidrosisbehandlung, gepulster Strom“): - Es muss ein konstanter, ununterbrochener Gleichstrom geliefert werden. Zusätzliche Anforderung an Geräte mit gepulstem Gleichstrom (09.30.01.1 „Leitungswasser-Iontophoresegeräte“): - Es muss ein regelmäßig unterbrochener Gleichstrom (Pulsstrom) ohne biphasische Anteile geliefert werden. Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Die technischen Daten des Produktes gemäß Prüfmethode 09-01 03/2007 MDS-Hi III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer des Produktes durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Die Behandlungswannen und Elektroden müssen aus korrosionsbeständigem Material gefertigt sein. III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Basisgerät (nicht aber die Behandlungselektroden) ist für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet. IV. Medizinischer Nutzen Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) muss beleget sein durch: - Angemessene medizinische Bewertungen auf der Basis von Fallserien/Anwendungsbeobachtungen oder Studien Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen belegen, dass mit dem Produkt eine Versorgung unter Berücksichtigung der spezifischen indikationsbezogenen Anforderungen erfolgen kann. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Die eingestellten Parameter und Behandlungsprogramme müssen reproduzierbar sein. - Eine schmerzfreie Behandlung muss zur Gewährleistung der Compliance möglich sein. - Die Behandlung muss nebenwirkungsarm für die Versicherte oder den Versicherten durchführbar sein. V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V des Antragsformulars Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikationen mit Angabe/Zuordnung der verwendeten Impuls-/Stromformen - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angaben zu verwendbarem/zugelassenem Zubehör (z. B. Elektroden, Elektrodenkabel), - Produktkennzeichnung gemäß medizinprodukterechtlichen Vorschriften - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: Im Lieferumfang befindliche Elektroden und Zubehörteile müssen die Anforderungen der Produktuntergruppe 09.99.01 „Oberflächenelektroden“ bzw. Produktuntergruppe 09.99.02 „Sonstige Elektroden und Zubehör“ erfüllen. Im Lieferumfang muss enthalten sein: - Mindestens ein kompletter Satz Elektroden - Mindestens ein kompletter Satz Elektrodenkabel - Mindestens ein kompletter Satz Behandlungswannen Zusätzliche Anforderung an Geräte mit Batterie-/Akkubetrieb: - Mindestens ein Batterie-/Akkusatz, ggf. mit Ladegerät