Schmerztherapiegeräte haben das Ziel, durch eine Reizung der peripheren Nerven, eine Schmerzlinderung bis hin zu einer Beseitigung der Schmerzen zu erzielen. Die netzunabhängigen Geräte können von den Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Schmerztherapie eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungselektroden auf die betreffenden Körperstellen auf, verbindet diese dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Die Intensität der Stimulation kann von der Versicherten oder dem Versicherten geregelt werden. Die Geräte verfügen über einen Stimulationskanal und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Je Stimulationskanal werden zwei Elektroden benötigt. Ein durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt auslesbarer Therapiespeicher zur Bewertung der Compliance ist vorhanden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus, so dass eine größtmögliche Mobilität gewährleistet ist. Um Gewöhnungseffekten entgegenzuwirken und um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über verschiedene Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter; ggf. können auch spezielle Behandlungsprogramme abgerufen werden. Diese können je nach Gerät für die Versicherte oder den Versicherten zugänglich sein oder aber nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, Elektroden müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code: 09.37.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Ursächlich nicht beeinflussbare chronische Schmerzzustände, z. B. bei: - Sympathisch unterhaltenem Schmerzsyndrom - Postzosterische Neuralgie - Deafferenzierungs-Stumpf–Phantomschmerz - Zentralen Schmerzen - Chronischen Schmerzen nach Läsion des ZNS (Rückenmark, Hirnstamm, Thalamus, subkortikalen Strukturen, wahrscheinlich auch Kortex) - Sekundärem zentralen Schmerz: chronisch radikuläre und sekundäre chronifizierte Schmerzprozesse, wenn nach sorgfältiger Austestung der Elektrodenlage eines einkanaligen Schmerztherapiegerätes der Schmerz ausreichend zu beeinflussen ist Die Verordnung eines Schmerztherapiegerätes setzt immer eine positive Erprobung voraus. Jeder Folgeverordnung hat eine Kontrolluntersuchung unter Berücksichtigung der Compliance und Auswertung des im Gerät integrierten Therapiespeichers vorauszugehen. Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein. Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen: - Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantatherstellern eingesetzt werden. - Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten. - Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal - Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal - Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen. - Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Schmerztherapiegeräte können durch eine Reizung der peripheren Nerven eine Schmerzlinderung bis hin zu einer Beseitigung der Schmerzen erzielen. Die netzunabhängigen Geräte können von der Versicherten oder dem Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Schmerztherapie eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungselektroden auf die betreffenden Körperstellen auf, verbindet diese dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Die Intensität der Stimulation kann von der Versicherten oder von dem Versicherten geregelt werden. Die Geräte verfügen über mindestens zwei Stimulationskanäle und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Je Stimulationskanal werden zwei Elektroden benötigt. Ein durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt auslesbarer Therapiespeicher zur Bewertung der Compliance ist vorhanden. Jeder Kanal kann separat genutzt werden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus, so dass eine größtmögli-che Mobilität gewährleistet ist. Um Gewöhnungseffekten entgegen zu wirken und um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über verschiedene Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter. Diese können je nach Gerät für den Versicherten zugänglich sein oder aber nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, Elektroden müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code: 09.37.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Ursächlich nicht beeinflussbare chronische Schmerzzustände, z. B. bei: - Sympathisch unterhaltenem Schmerzsyndrom - Postzosterischer Neuralgie - Deafferenzierungs-Stumpf-Phantomschmerz - Zentralen Schmerzen - Chronischen Schmerzen nach Läsion des ZNS (Rückenmark, Hirnstamm, Thalamus, subkortikalen Strukturen, wahrscheinlich auch Kortex) - Sekundärem zentralen Schmerz: chronisch radikuläre und sekundäre chronifizierte Schmerzprozesse, wenn nach sorgfältiger Austestung der Elektrodenlage - auch unter Berücksichtigung eines einkanaligen Schmerztherapiegerätes - nur durch mindestens zwei Stimulationskanäle und/oder auch unterschiedlicher Stimulationsparameter der Schmerz ausreichend zu beeinflussen ist Die Verordnung eines Schmerztherapiegerätes setzt immer eine positive Erprobung voraus. Jeder Folgeverordnung hat eine Kontrolluntersuchung unter Berücksichtigung der Compliance und Auswertung des im Gerät integrierten Therapiespeichers vorauszugehen. Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein. Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen: - Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantatherstellern eingesetzt werden. - Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten. - Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal - Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal - Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind, Risiko, Tragweite, Anwendung- und Durchführungsprinzipien zu erkennen. - Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Nicht besetzt
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