Muskelstimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart bewirken eine Stimulation innervierter oder nicht vollständig denervierter oder akut denervierter Muskeln.
Die netzunabhängigen Geräte können von den Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Muskelstimulation eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungselektroden auf die betreffenden Körperstellen auf, verbindet diese dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Die Intensität der Stimulation kann von der Versicherten oder von dem Versicherten geregelt werden.
Die Geräte verfügen über einen Stimulationskanal und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Ein Therapiespeicher ist vorhanden und kann zur Bewertung der Behandlungsergebnisse von der Ärztin oder dem Arzt ausgelesen werden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus.
Um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über verschiedene Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter, teilweise sind spezielle Programme vorgegeben. Die Einstellmöglichkeiten und Programme können je nach Gerät für die Versicherte oder den Versicherten zugänglich sein oder aber nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet. Die Elektroden müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code:
09.37.02.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Verhinderung einer Atrophie bei akut denervierter Muskulatur (EMG-Kontrolle oder Erstellung einer I/t-Kurve durch die Ärztin oder den Arzt erforderlich). Eine Verordnung über ein Jahr hinaus bedarf einer gesonderten Begründung.
Beseitigung einer Atrophie innervierter Muskulatur, solange behinderungs-/krankheitsbedingt ein zielführendes aktives Muskeltraining nicht möglich ist. Eine begleitende Physiotherapie ist grundsätzlich erforderlich. Daher ist eine Verordnung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in der Regel ausreichend.
Es ist dabei zu beachten, dass jeder Folgeverordnung eine Kontrolluntersuchung unter Auswertung des im Gerät integrierten Therapiespeichers vorausgeht.
Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein.
Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen:
- Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantatherstellern eingesetzt werden.
- Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten.
- Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal
- Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal,
- Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen.
- Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Muskelstimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart bewirken eine Stimulation innervierter oder nicht vollständig denervierter oder akut denervierter Muskeln.
Die netzunabhängigen Geräte können von der Versicherten oder dem Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Muskelstimulation eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungselektroden auf die betreffenden Körperstellen auf, verbindet diese dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Die Intensität der Stimulation kann von der Versicherten oder dem Versicherten geregelt werden.
Die Geräte verfügen über mindestens zwei Stimulationskanäle und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Jeder Kanal kann separat genutzt werden. Ein Therapiespeicher ist vorhanden und kann zur Bewertung der Behandlungsergebnisse von der Ärztin oder dem Arzt ausgelesen werden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus.
Um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über verschiedene Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter, teilweise sind spezielle Programme vorgegeben. Die Einstellmöglichkeiten und Programme können je nach Gerät für die Versicherte oder den Versicherten zugänglich sein oder aber nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, die Elektroden müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code:
09.37.02.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Verhinderung einer Atrophie bei akut denervierter Muskulatur (EMG-Kontrolle oder Erstellung einer I/t-Kurve durch die Ärztin oder den Arzt erforderlich). Eine Verordnung über ein Jahr hinaus bedarf einer gesonderten Begründung.
Beseitigung einer Atrophie innervierter Muskulatur, solange behinderungs-/krankheitsbedingt ein zielführendes aktives Muskeltraining nicht möglich ist. Eine begleitende Physiotherapie ist grundsätzlich erforderlich. Daher ist eine Verordnung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in der Regel ausreichend.
Der Einsatz mehrkanaliger Muskelstimulationsgeräte zur therapeutischen Stimulation innervierter Muskulatur ist als zweckmäßig anzusehen, sofern die Therapie von zwei oder mehr Muskelgruppen erforderlich ist.
Es ist dabei zu beachten, dass jeder Folgeverordnung eine Kontrolluntersuchung unter Auswertung des im Gerät integrierten Therapiespeichers vorausgeht.
Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein.
Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen:
- Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantathersteller eingesetzt werden.
- Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten.
- Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal
- Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal
- Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen.
- Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Muskelstimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart bewirken eine Stimulation nicht vollständig denervierter Muskeln. Die Stimulation ist dabei intentionsabhängig, d. h. es handelt sich um eine EMG-getriggerte oder EMG-initiierte Stimulation und/oder aufgrund eines zerebrovaskulären Ereignisses, gelähmter Muskulatur bei noch willkürlich ableitbarem Myopotential. Die Auslösung der Impulse wird somit von den mit gleichem Gerät gemessenen und elektronisch verstärkten Aktionspotentialen gesteuert. Die Mess- und Verstärkungselektronik nutzt die geringen, noch von zerebral ankommenden Efferenzen dabei zur gezielten Stimulation der gelähmten Muskelgruppen, hauptsächlich der Streckmuskeln des Armes und Unterschenkels.
Die netzunabhängigen Geräte können von der Versicherten oder dem Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Muskelstimulation eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungs- und Messelektroden auf die betreffenden Körperstellen auf, verbindet diese dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Je nach Gerät können nur feste, vom Arzt vorgege-bene Behandlungsprogramme durchlaufen werden oder Einstellungen - zumindest teilweise - durch die Versicherte oder den Versicherten vorgenommen werden.
Die Geräte verfügen über einen oder mehrere Stimulationskanäle und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Ein Therapiespeicher ist vorhanden und kann zur Bewertung der Behandlungsergebnisse von der Ärztin oder dem Arzt ausgelesen werden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus. Ein optisches und akustisches Feedback ergänzt oftmals die Funktion des Gerätes.
Um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über verschiedene Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter, teilweise sind spezielle Programme vorgegeben. Die Einstellmöglichkeiten und Programme können je nach Gerät für die Versicherte oder den Versicherten zugänglich sein oder aber nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, die Elektroden und Sensoren müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code:
09.37.02.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Aufgrund zerebrovaskulären Ereignisses (Blutung, Infarzierung) zentral gelähmte Muskulatur in zeitlicher Nähe zum Lähmungsereignis, wenn durch die intentionsabhängige, EMG-getriggerte bzw. -initiierte Elektrostimulation, zusätzlich zur intensiven Physiotherapie, ein weiterer Funktionszuwachs bzw. die Beschleunigung der Erholung der motorischen Funktion im Bereich der oberen Extremitäten, besonders hinsichtlich der Handfunktion, zu erwarten ist
Der Geräteeinsatz setzt eine Erprobungsphase - im stationären/teilstationären-rehabilitativen Rahmen - voraus. Durch diese muss der funktionelle Zugewinn erkennbar geworden sein und mit Fortsetzung der Behandlung im ambulanten Rahmen in einem in der Regel auf drei Monate zeitlich begrenzten Zeitraum noch als verbesserungsfähig erkannt werden können. Darüber hinausgehende Verordnungen sind in der Regel nicht indiziert, da kein weiterer Funktionszuwachs zu erwarten ist.
Für den Einsatz im ambulanten Bereich bedarf es einer sichergestellten engmaschigen Betreuung und Überwachung des Therapieerfolges durch mit dem Behandlungsverfahren vertraute Ärztinnen oder Ärzte (insbesondere Neurologin oder Neurologe/Internistin oder Internist/Orthopädin oder Orthopäde/Ärztin oder Arzt für physikalische und rehabilitative Medizin).
Die Versicherte oder der Versicherte selbst und ggf. eine Hilfsperson müssen kognitiv zur Geräteanwendung im häuslichen Bereich in der Lage sein. Die Versicherte oder der Versicherte muss gut motiviert und zur aktiven Mitarbeit (willkürliches Erzeugen von EMG-Signalen im lähmungsbetroffenen Muskel) befähigt und ferner in der Lage sein, die engmaschige ärztliche und physiotherapeutische Supervision im Rahmen des Therapiekonzeptes zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein.
Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen:
- Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantathersteller eingesetzt werden.
- Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten
- Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal
- Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal
- Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind, Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen, und die Versicherte oder der Versicherte nicht zur aktiven Mitarbeit, d. h. Initiierung von per Oberflächen-EMG-ableitbaren Myopotentialen befähigt oder motiviert ist.
- Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Code:
09.37.02.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Code:
09.37.02.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Code:
09.37.02.5000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt