Elektrostimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart bewirken eine Stimulation der noch innervierten Beckenbodenmuskulatur und werden unterstützend zur Behandlung der Inkontinenz eingesetzt.
Die netzunabhängigen Geräte können von der Versicherten oder dem Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Inkontinenztherapie eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungselektroden auf die betreffenden Körperstellen auf bzw. führt diese in das Rektum bzw. die Vagina ein, verbindet die Elektroden dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Die Intensität der Stimulation kann von der Versicherten oder dem Versicherten geregelt werden.
Die Geräte verfügen über mindestens einen Stimulationskanal und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Ein Therapiespeicher ist vorhanden und kann zur Bewertung der Behandlungsergebnisse von der Ärztin oder dem Arzt ausgelesen werden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus.
Um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter. Spezielle Programme sind zum Teil vorgegeben. Die Einstellmöglichkeiten und Programme dürfen je nach Gerät nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt und Therapeuten zugänglich sein.
Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, die Elektroden müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code:
09.37.03.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Inkontinenz bei erhaltener Beckenbodeninnervation und intaktem bzw. ggf. chirurgisch rekonstruiertem Sphinkter. Regelmäßig vorausgegangen sein muss eine fachurologische bzw. gynäkologische oder proktologische Diagnostik. Die Geräte können zur Anwendung kommen bei:
Harninkontinenz:
- Als Initialbehandlung bei Stress-/Belastungsinkontinenz der Frau, nach Ausschluss von höhergradigem Descensus Prolaps oder Cystocele, bei nachgewiesener Unfähigkeit zu aktiver/willkürlicher Kontraktion des Beckenbodens. Im Anschluss an die Initialbehandlung und bei einer reinen Belastungsinkontinenz sollte immer auf Geräte mit integriertem Biofeedback (siehe Produktart 09.37.03.1 „Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher und Biofeedback“) zurückgegriffen werden.
Dranginkontinenz:
- Inkontinenz des Mannes nach radikaler Prostatektomie, z. B. bei nachgewiesener Unfähigkeit zu aktiver/willkürlicher Kontraktion des Beckenbodens - in der Regel frühestens drei Monate nach einer OP bei fehlender Rückbildungstendenz der Symptomatik und Ausschluss eines Sphinkterdefektes. Einsatz im Rahmen eines umfassenden Managements mit Verhaltenstraining und Physiotherapie.
Stuhlinkontinenz:
- Sphinkterinsuffizienz nach Ausschluss von Descensus, Rectocele etc. bei nachgewiesener Unfähigkeit zu aktiver/willkürlicher Innervation des Beckenbodens.
Der erstmalige Einsatz eines Stimulationsgerätes setzt die Sicherung der Diagnose, Quantifizierung des Harn-/Stuhlverlustes, wenn möglich Introitus- oder Perinealsonographie und ggf. eine urodynamische oder sonstige instrumentelle Diagnostik voraus. Seitens der Versicherten oder des Versicherten muss die Bereitschaft und Befähigung bestehen, ein konservatives Therapieregime konsequent umzusetzen und ein Inkontinenztagebuch zu führen. Unterstützende Physiotherapie ist während der Behandlung unabdingbar.
Die weitere Verordnung eines Elektrostimulationsgerätes dieser Produktart setzt den Nachweis der Compliance der Versicherten oder des Versicherten voraus.
Es ist zu beachten, dass in jedem Falle apparativen Kontinenztrainings bei Stuhl- sowie Harninkontinenz neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage) unter ärztlicher Leitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein.
Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen:
- Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantathersteller eingesetzt werden.
- Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten.
- Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal
- Haut- und Schleimhautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Schleimhaut, Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal
- Gravidität
- Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen.
Muskelstimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart bewirken eine Stimulation der noch innervierten Beckenbodenmuskulatur und werden unterstützend zur Behandlung der Inkontinenz eingesetzt. Über spezielle Anzeigen, optischer oder akustischer Natur, erhält die Versicherte oder der Versicherte eine Rückmeldung (Feedback) über die Qualität der Muskelanstrengung.
Die netzunabhängigen Geräte können von der Versicherten oder dem Versicherten selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Inkontinenztherapie eingesetzt werden. Zur Therapie legt die Versicherte oder der Versicherte selbstständig die Behandlungselektroden auf die betreffenden Körperstellen auf bzw. führt diese in das Rektum bzw. die Vagina ein, verbindet die Elektroden dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Therapie. Die Intensität der Stimulation kann von der Versicherten oder dem Versicherten geregelt werden.
Die Geräte verfügen über einen Stimulationskanal und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Ein Therapiespeicher ist vorhanden und kann zur Bewertung der Behandlungsergebnisse von der Ärztin oder dem Arzt ausgelesen werden. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus.
Um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter. Spezielle Programme sind zum Teil vorgegeben. Die Einstellmöglichkeiten und Programme dürfen je nach Gerät nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bzw. die Therapeutin oder den Therapeuten zugänglich sein.
Die Stimulationsgeräte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, die Elektroden müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Code:
09.37.03.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Inkontinenz bei erhaltener Beckenbodeninnervation und intaktem bzw. ggf. chirurgisch rekonstruiertem Sphinkter. Regelmäßig vorausgegangen sein muss eine fachurologische ggf. gynäkologische bzw. proktologische Diagnostik. Die Geräte können zur Anwendung kommen bei:
Harninkontinenz:
- Stress-/Belastungsinkontinenz der Frau, nach Ausschluss von höhergradigem Descensus, Prolaps oder Cystocele, bei nachgewiesener Unfähigkeit zu aktiver/willkürlicher Kontraktion des Beckenbodens. Einsatz im Rahmen eines umfassenden Managements mit Verhaltenstraining und Physiotherapie
- Inkontinenz des Mannes nach radikaler Prostatektomie z. B. bei nachgewiesener Unfähigkeit zu aktiver/willkürlicher Kontraktion des Beckenbodens - in der Regel frühestens drei Monate nach OP bei fehlender Rückbildungstendenz der Symptomatik und ausgeschlossenem Sphinkterdefekt. Einsatz im Rahmen eines umfassenden Managements mit Verhaltenstraining und Physiotherapie
Stuhlinkontinenz:
- Sphinkterinsuffizienz nach Ausschluss von Descensus, Rectocele etc. bei nachgewiesener Unfähigkeit zu aktiver/willkürlicher Innervation des Beckenbodens
Der erstmalige Einsatz eines Stimulationsgerätes setzt die Sicherung der Diagnose, Quantifizierung des Harn-/Stuhlverlustes, wenn möglich Introitus- oder Perinealsonographie und ggf. eine urodynamische oder sonstige instrumentelle Diagnostik voraus. Die Anwendung dieser Geräte setzt ein umfassendes Therapieregime mit Verhaltens- und Physiotherapie voraus. Vonseiten der Versicherten oder des Versicherten muss die Bereitschaft und Befähigung bestehen, ein konservatives Therapieregime konsequent umzusetzen und ein Inkontinenztagebuch zu führen. Unterstützende Physiotherapie ist während der Behandlung unabdingbar.
Die weitere Verordnung eines Elektrostimulationsgerätes dieser Produktart über ggf. 12 bis maximal 24 Wochen hinaus setzt den Nachweis der Compliance der Versicherten oder des Versicherten voraus.
Es ist zu beachten, dass in jedem Falle apparativen Kontinenztrainings bei Stuhl- wie Harninkontinenz neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenanlage) unter ärztlicher Leitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bzw. die Therapeutin oder der Therapeut sein. Regelmäßig vorausgegangen sein muss eine fachurologisch ggf. gynäkologische bzw. proktologische Diagnostik. Unterstützende Verhaltens- und Physiotherapie ist während der Behandlung unabdingbar.
Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen:
- Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantathersteller eingesetzt werden.
- Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten.
- Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal
- Haut- und Schleimhautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Schleimhaut, Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal
- Gravidität
- Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen.